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hat denn niemand nen 306 mit doppel endrohr esd ?

Verfasst: So 30.03.03 22:13
von sebi306
ich bräuchte mal am betsne ein bild von dem teil und von den typenschildern da drauf.. und die ABE eingescannt...





die ABE würde mir schon reichen !!

Was für einen meinst du genau? (o.t)

Verfasst: So 30.03.03 22:18
von Jogy
kein Text

re: hat denn niemand nen 306 mit doppel endrohr esd ?

Verfasst: So 30.03.03 22:23
von mito116
ich hab die eg-genehmigung für ein 2*rund-oval von musketier... aber nur füer 2,0l s16!

das is schlecht.. :(

Verfasst: Mo 31.03.03 14:32
von sebi306
>ich hab die eg-genehmigung für ein 2*rund-oval von musketier... aber nur füer 2,0l s16!

scheiss egal welcher esd, weil ich habe mir selber einengebaut und suche ne ABE (o.t)

Verfasst: Mo 31.03.03 14:32
von sebi306
kein Text

hab nen CSC 2x76mm DTM....

Verfasst: Mo 31.03.03 15:30
von Simon-CFS
bei Interesse mailen.


greetz simon306

re: hat denn niemand nen 306 mit doppel endrohr esd ?

Verfasst: Mo 31.03.03 18:13
von mgo
Ich möchte jetzt wirklich nicht der Moralapostel sein, aber ein Gutachten (EWG, ABE oder Tüv TG) anzupassen oder auch nur eine Aussage zu ändern oder zu verschweigen ist eigentlich Urkundenfälschung. Da steht Knast drauf! Das ist irgendwie kein Spaß mehr. Dagegen ist ja die Steuerhinterziehung beim Ausbau eines Kats Kinderspielerei.


Würde ich mal bedenken!!


MfG mgo





>ich bräuchte mal am betsne ein bild von dem teil und von den typenschildern da drauf.. und die ABE eingescannt...


>


>die ABE würde mir schon reichen !!

re: hat denn niemand nen 306 mit doppel endrohr esd ?

Verfasst: Mo 31.03.03 18:20
von mgo
Nur falls wieder einer wissen will, wo's steht **zu GTtownraser schiel** ;-))


StGB §267


(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter... (Bandenhaftes Anfertigen trifft hier ja nicht zu)


Nicht falsch verstehen, aber wollte das nur anmerken





MfG


mgo





>Ich möchte jetzt wirklich nicht der Moralapostel sein, aber ein Gutachten (EWG, ABE oder Tüv TG) anzupassen oder auch nur eine Aussage zu ändern oder zu verschweigen ist eigentlich Urkundenfälschung. Da steht Knast drauf! Das ist irgendwie kein Spaß mehr. Dagegen ist ja die Steuerhinterziehung beim Ausbau eines Kats Kinderspielerei.


>Würde ich mal bedenken!!


>MfG mgo


>


>>ich bräuchte mal am betsne ein bild von dem teil und von den typenschildern da drauf.. und die ABE eingescannt...


>>


>>die ABE würde mir schon reichen !!