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..."erhebliche Mängel"... - darf ich trotzdem fahren oder nicht?

Verfasst: Di 01.04.03 18:46
von mito116
Als ich heute beim TÜV war, hatte der Prüfer an meinen Distanzscheiben-Felgen-Reifen-Kombination wie erwartet auszusetzen, dass es bei !vollem! Einfedern etwas schleift - wirklich nur minimal, also nicht gefährlich!


Daraufhin hat er mir einen Mängelbericht mitgegeben, dass ich bördeln lassen muss. Nun meine Frage: DARF ICH DAMIT BIS NÄCHSTE WOCHE NUN FAHREN ODER MÜSSEN WIEDER DIE ANDEREN FELGEN DRAUF??? Hab nämlich keine Lust auf Punkte=>Nachschulung...

ich würde dir raten...

Verfasst: Di 01.04.03 19:13
von obelix
die anderen felgen zu mntieren, schon aus rücksicht auf die teuren gummis...


ist ja ned tragisch wenn du noch ne woche mit winterreifen rumgondelst oder anderen felgen.


gruss


obelix

re: ich würde dir raten...

Verfasst: Di 01.04.03 19:20
von mito116
hallo obelix,


da es bei normalem fahrbetrieb garantiert nicht schleift - der typ hat meine freundin auf dem bremsenprüfstand voll in die eisen steigen lassen und ist zusätzlich noch wie ein geisteskranker auf der ladekante rumgehüpft bis man es schleifen gehört hat, sehen kann man fast nichts - frage ich mich mehr wie es rechtlich aussieht... nächste woche hab ich den termin zum bördeln, aber da ich sowieso kaum fahre und die felgen mittlerweile schon "zig" mal montiert hab wollte ich mir das eigentlich sparen!

re: tja...

Verfasst: Di 01.04.03 19:26
von Streetfighter
... es darf halt mal nun NIX schleifen--auch net vollbeladen.


an deiner stelle würde ich die dinger runter tun--is ja net


eingetragen und somit fährst OHNE zulassung rum--also net erwischen lassen.


mann sollte halt auch vorher schauen ob nix angeht--und da dein auto ja wohl ein 5-sitzer ist muss dein auto ja auch vollbeladen fahrtauglich sein


gruss robert

re: tja...

Verfasst: Di 01.04.03 19:33
von mito116
ich habs vorher ausprobiert und hab drei fettsäcke auf der ladekante wippen lassen und es hat nichts gestreift, auch als der tüver das auto auf zwei diagonale räder gestellt hat wars kein problem, aber der wollte wohl unbedingt sehen dass er es doch zum schleifen bringt... aber wenn es illegal ist, kommen sie wieder runter - das ist mir das risiko nicht wert! ich hab mich nur gefragt ob es nicht das selbe wie bei einer HU oder AU ist, bei der mann ja die vier Wochen auch mit Mängel rumfahren darf, oder?

Mein Reifen war 2mm am Federbein...

Verfasst: Mi 02.04.03 00:49
von DerAusgrenzer
...der TÜV hätte mir das niemals eingetragen, musste mir breitere Distanzscheiben besorgen, danach wurden dann noch Fahrversuche gemacht!!!


Gruß Thorsten