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blaue led im auto!was passiert wenn polizei kommt?

Verfasst: So 06.04.03 23:12
von steffen
jo ich hab mir jetzt 2 blaue LED reingebaut in meinen 206xs die nach vorne rausleuchten!nur was was ist wenn die polizei das sieht und mich anhalten tut?


bekomme ich dann punke und wie viel muß ich zahlen?


muß ich bevor ich zu tüv fahre die wieder ausbauen???


und darf man die Led im auto angebaut haben wenn man sie nicht anmacht oder ist das anbauen schon verboten???





mfg steffen und danke!

re: blaue led im auto!was passiert wenn polizei kommt?

Verfasst: So 06.04.03 23:20
von RallyePower
zahlst strafe;-)


tüv gibt dir mängel auf tüv zettel;-) auch im unangeschlossenen zustand

und die Versicherung freut sich im Falle eines Unfalls... (o.t)

Verfasst: Mo 07.04.03 10:23
von hägar
kein Text

re: und die Versicherung freut sich im Falle eines Unfalls... (o.t)

Verfasst: Mo 07.04.03 10:26
von Timon
Nö, nicht unbedingt. Der Mangel muss in einem Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Wenn dir einer die Vorfahrt klaut, wird die Versicherung sich wohl kaum mit blauen LED's rausreden können...


Trotzalledem bleibt es illegal, nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen *g*


Gruss


Frank

aber wenn du selbst der schuldige bist...

Verfasst: Mo 07.04.03 10:32
von hägar
Denn dann entspricht dein Auto nicht der StVZO. Und es besteht nur für ein Auto, das der StVZO entspricht, Versicherungsschutz. (wenn mir mein Bekannter vom TÜV die Wahrheit gesagt hat ;-)


Gruß


Halvar

re: aber wenn du selbst der schuldige bist...

Verfasst: Mo 07.04.03 10:41
von Timon
>Denn dann entspricht dein Auto nicht der StVZO. Und es besteht nur für ein Auto, das der StVZO entspricht, Versicherungsschutz. (wenn mir mein Bekannter vom TÜV die Wahrheit gesagt hat ;-)


Mh, dann habe ich was Gegenteiliges gehört. Da ging es um ein nichteingetragenen Satz Felgen, da wollte sich die Versicherung auch damit rausreden, kam aber damit nicht durch, weil der Unfall auch mit einem eingetragenen Satz nicht anders verlaufen wäre.


Gruss


Frank

re: aber wenn du selbst der schuldige bist...

Verfasst: Mo 07.04.03 11:21
von Red Runner
Moin!


Genau der Fall zeigt ja, wie das im Fall des Falles aussehen wird:


Zunächst einmal wird die Versicherung blocken, was so oder so erstmal eine verzögerte Zahlung nach sich zieht. Danach musst Du erstmal durch irgendwelche Gutachten beweisen, dass die Radreifenkombination nichts mit dem Unfall zu tun hatte. Und hier gehts doch schon los. Fährt man GTI-Alus aufm 205gti mit 195/50/15 wird man wohl relativ schnell einen Prüfer finden, der ein entsprechendes Gutachten ausstellt. Hatte man aber die neuen 395er auf einer 13" breiten Felge mit 1,5mm Restfederweg aufm 106xn, wird es wohl kaum einen Prüfer / Gutachter geben, der so einen Unbedenklichkeitswisch ausstellt.


Und dann muss man immernoch gegen 20 Versicherungsanwälte allein einen Richter überzeugen..


Ich denke, in einem solchen Fall sitzen Versicherungen erstmal an einem verdammt langen Hebel.


Greetz


RR


>>Denn dann entspricht dein Auto nicht der StVZO. Und es besteht nur für ein Auto, das der StVZO entspricht, Versicherungsschutz. (wenn mir mein Bekannter vom TÜV die Wahrheit gesagt hat ;-)


>Mh, dann habe ich was Gegenteiliges gehört. Da ging es um ein nichteingetragenen Satz Felgen, da wollte sich die Versicherung auch damit rausreden, kam aber damit nicht durch, weil der Unfall auch mit einem eingetragenen Satz nicht anders verlaufen wäre.


>Gruss


>Frank

re: aber wenn du selbst der schuldige bist...

Verfasst: Mo 07.04.03 11:25
von Timon
>Moin!


>Genau der Fall zeigt ja, wie das im Fall des Falles aussehen wird:


>Zunächst einmal wird die Versicherung blocken, was so oder so erstmal eine verzögerte Zahlung nach sich zieht. Danach musst Du erstmal durch irgendwelche Gutachten beweisen, dass die Radreifenkombination nichts mit dem Unfall zu tun hatte. Und hier gehts doch schon los. Fährt man GTI-Alus aufm 205gti mit 195/50/15 wird man wohl relativ schnell einen Prüfer finden, der ein entsprechendes Gutachten ausstellt. Hatte man aber die neuen 395er auf einer 13" breiten Felge mit 1,5mm Restfederweg aufm 106xn, wird es wohl kaum einen Prüfer / Gutachter geben, der so einen Unbedenklichkeitswisch ausstellt.


>Und dann muss man immernoch gegen 20 Versicherungsanwälte allein einen Richter überzeugen..


>Ich denke, in einem solchen Fall sitzen Versicherungen erstmal an einem verdammt langen Hebel.


Hallo,


ich hatte ja nicht geschrieben, dass es problemlos geht *g*


Ich wollte halt nur sagen, dass sich die Versicherung nicht einfach so pauschal rausreden kann. In meinem Beispiel war es, wenn ich mich recht erinnere, ein Vorfahrtsfehler. Und den hätten auch Standardräder nicht verhindert.


Gruss


Frank

re: aber wenn du selbst der schuldige bist...Nachtrag

Verfasst: Mo 07.04.03 11:28
von Timon
Fällt mir gerade noch ein...es gab bei uns mal einen Fall, da hat einem betrunkenen Autofahrer jemand die Vorfahrt geklaut und es kam zum Unfall. Von der Versicherung hat der Betrunkene 100% Schuld bekommen und sollte alles zahlen (Regress). Der hat geklagt und der Richter hat dem anderen die 100% zugeschoben, mit der Begründung, dass selbst ein nüchterner Autofahrer den Unfall nicht hätte verhindern können.


Gruss


Frank

Fahren ohne BE / BE erloschen ... ca. *denk* 50 o. 60 €, 3 Pkte.

Verfasst: Mo 07.04.03 14:20
von Coopex
kein Text