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Frage wegen Eintragung...
Verfasst: Mo 07.04.03 19:50
von Jogy
Hi,
ich muss morgen meine neuen Felgen eintragen lassen, Problem ist aber das seit Februar meine ASU abgelaufen ist. Werden die das Stress machen?
MFG jogy
denke schon
Verfasst: Mo 07.04.03 20:46
von Red Runner
Moin!
Es geht ja bei einer solchen Eintragung um die Wiedererlangung der allgemeinen Betriebserlaubnis. Diese wiederrum kann natürlich nicht erteilt werden, wenn die AU nicht durchgeführt wurde.
Greetz
RR
>Hi,
>ich muss morgen meine neuen Felgen eintragen lassen, Problem ist aber das seit Februar meine ASU abgelaufen ist. Werden die das Stress machen?
>MFG jogy
frag mal nach..
Verfasst: Mo 07.04.03 20:51
von pongi
bei uns z.b. gibt es einen prüfer der echt cool ist. hab letztes jahr meinen alten 80er roller angemeldet und musste neunen tüv machen. der typ hat mir tüv gegeben obwohl ich fast kein profil mehr drauf hatte. hab ihm halt die bestellung gezeigt für den neuen reifen. das der schon unterwegs ist und das ich den roller unbedingt morgen brauchen würde (war keine lüge!). der typ ist echt ok. bestimmt kann man sowas bei euch auch machen.
matthias
re: denke schon
Verfasst: Mo 07.04.03 20:53
von Jogy
Tüv habe ich neuen, bloß mein Mitteltopf ist undicht und ich bekomm die ASU erst so nächste Woche.
Es geht mir hauptsächlich darum das die mir den Karren deswegen nicht stilllegen. Wenn die sagen das sie so die Felgen nicht eintragen ist mir das Wurscht. Dann komm ich später nochmal!
MFG jogy
re: denke schon
Verfasst: Di 08.04.03 06:22
von ol
Hi,
du kannst bis zu 2 Monat mit Mängelbericht fahren, wenn du selbigen hast, dann ist für die Sherrifs ersichtlich das du aufem Tüv warst, und warum wieso weshalb ...
Dann kannste deine AU machen, und danach wieder aufen Tüv reisen, und die Felgen eintragen lassen.
cu