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@coopex - schicke bilder.... (vorneidblaßwerde)

Verfasst: Do 17.04.03 07:39
von Danny_406
... wir sollten uns mal näher drüber unterhalten.... . ich bin ja da auch noch auf der suche nach tiefer und größer.... . leider kam ich noch nicht dazu mich mit streetfighter auseinanderzusetzen wegen der felgen. hab nämlich keine lust meine noch 3 jahre laufende garantie zu verlieren.


gruß danny

re: @danny_406

Verfasst: Do 17.04.03 08:08
von Streetfighter
Hallo


Kannst dich mal melden wenn du willst


Hier nur paar Tipps zur Garantie


-wennst Räder willst die per Einzelabnahme getüvt werden und du somit


nen Briefeintrag hast ist die werksgarantie futsch


-nimmst Räder mit Gutachten §19.3 gibts keine Probleme


-genau so verhält es sich mit Fahrwerken


Aber hierzu kannst mich ja mal anmailen oder anrufen


Gruss Robert

????????...

Verfasst: Do 17.04.03 08:30
von obelix
moin robert...


das musst mir erklären...


räder sind zu 99% eintragungspflichtig.


also müsste doch bei jedem radsatz dann die garantie erlöschen? weil die ja alle eingetragen werden


in die papiere.


ich hab noch nie von 18zöllern mit abe gehört.


liegt vieleicht an der frühen uhrzeit, aber irgendwie komm ich da jetzt ned mit:-)


gruss


obelix

re: ????????...

Verfasst: Do 17.04.03 08:55
von Streetfighter
es gibt BRIEFEINTRAG und Anbaubestätigung


Im Moment is es so das alles was net von Peugeot vertrieben wird,


rechtlich zum erlöschen der Garantie führt.


Und wenns dann noch im Brief steht is leicht nachvollziehbar.


Lies mal die Garantiebedingungen der Hersteller.


steht im KD Heft ziemlich weit hinten


Gruss Robert

Danke für`s Lob ...

Verfasst: Do 17.04.03 13:21
von Coopex
... aber ehrlichgesagt: Um die Garantie-rechtliche Seite habe ich mich bis dato noch nicht gekümmert ...


Grüße.

????

Verfasst: Do 17.04.03 16:09
von Frank309
>es gibt BRIEFEINTRAG und Anbaubestätigung


>Im Moment is es so das alles was net von Peugeot vertrieben wird,


>rechtlich zum erlöschen der Garantie führt.


>Und wenns dann noch im Brief steht is leicht nachvollziehbar.


>Lies mal die Garantiebedingungen der Hersteller.


>steht im KD Heft ziemlich weit hinten


>Gruss Robert


Na, ich kann doch bei beiden nur die Bestätigung vom TÜV mitführen. Dann steht es doch so oder so nicht im Brief, egal ob §21 oder §19?


mfg frank

re: ????

Verfasst: Do 17.04.03 16:44
von Streetfighter
§21 ist IMMER ein Briefeintrag