Seite 1 von 1

Ausbezahlung des Restwertes (Versicherung).....

Verfasst: Fr 18.04.03 14:03
von Jogy
Hi,


ich war gestern beim Anwalt und habe gefragt wie lange es ca. dauert bis ich die Kohle von der Versicherung ausbezahlt bekomme. Der Anwalt konnte mir darauf keine Antwort geben und meinte ein paar Wochen.


Wisst ihr wie lange das ungefährt dauert?


MFG jogy

egal...

Verfasst: Fr 18.04.03 14:18
von obelix
weil du ja solange den mietgeier behältst und die das zahlen müssen...


umso länger hast zeit was neues zu suchen:-)


kannst dann auch weite wegen fahren, die km zahlt die versicherung:-)))


kannst auch druck machen, aber meistens bringt das nix. ich hab mal einem sachbearbeiter


erzählt, dass ich dann eben mit dem mietwagen in urlaub fahre, dann gings plötzlich recht fixe:-)))


(scandinavien-rundreise, ca. 4000km)


obelix

re: Ausbezahlung des Restwertes (Versicherung).....

Verfasst: Fr 18.04.03 14:18
von Pat_306XSHDI
Es gab mal eine vorgeschriebene Frist von 6 Wochen.


Wenn nach 5 Wochen nix da ist, nachhören. Hat sich nach 6 Wochen immer noch nix getan, drohe Ihnen mit einem Schreiben an das Bundesamt für Versicherungswesen in Berlin.


Das wirkt Wunder.

re: Ausbezahlung des Restwertes (Versicherung).....

Verfasst: Fr 18.04.03 15:00
von holger
nach 2 wochen eine 14 tage frist setzen, androhung von verzugsschaden und zinsen...


>Hi,


>ich war gestern beim Anwalt und habe gefragt wie lange es ca. dauert bis ich die Kohle von der Versicherung ausbezahlt bekomme. Der Anwalt konnte mir darauf keine Antwort geben und meinte ein paar Wochen.


>Wisst ihr wie lange das ungefährt dauert?


>MFG jogy

Quatsch !

Verfasst: Fr 18.04.03 15:19
von Pat_306XSHDI
Das bringt gar nix. Es gibt Zeitvorgaben seitens des Gesetzgebers, da kann er nach 4 Wochen 0 und nix erreichen, eher folgt dann das Gegenteil.


Ein wenig dezent sollte man sich schon verhalten.


Man kann ja erst mal nett nachfragen und dann eine Frist vereinbaren. Wenn das nix bringt, kann man immer noch zu Drohungen schreiten. Aber gleich mit der Tür ins Haus fallen muss nicht sein!

re: Quatsch !

Verfasst: Fr 18.04.03 21:23
von holger
4 wochen sind im allgemeinen rechtlich anerkannt, also 2 wochen, die sache zu erledigen, dann 2 wochen mahnfrist. du kannst recht haben, dass es zusatzregelungen gibt, die längere fristen ermöglichen, wenn du sie aber nicht kennst ( kann ds kfz schen auch nicht eindeutig sgen ), würde ich hier nicht oberschlau rumtippen, sondern fakten nennen. prinzipiell steht man mit einer mahnung niemals schlechter da als ohne...





>Das bringt gar nix. Es gibt Zeitvorgaben seitens des Gesetzgebers, da kann er nach 4 Wochen 0 und nix erreichen, eher folgt dann das Gegenteil.


>Ein wenig dezent sollte man sich schon verhalten.


>Man kann ja erst mal nett nachfragen und dann eine Frist vereinbaren. Wenn das nix bringt, kann man immer noch zu Drohungen schreiten. Aber gleich mit der Tür ins Haus fallen muss nicht sein!