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Abschaffung rotes Oldtimerkennzeichen

Verfasst: Sa 19.04.03 21:12
von THomas
Wie heute in der "Markt" zu Lesen ist, soll das rote 07-er Kennzeichen


abgeschafft werden.


Eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Verschlankung der StVZO beschäftigt,


will im Zuge der Vereinfachung des Zulassungsrechtes auch die 07-er Nummer


verschwinden lassen.


Begründung: Mit dem H-Kennzeichen sei den Interessen von Oldtimer-Besitzern


ausreichend Rechnung getragen. Außerdem käme es immer wieder zu Mißbrauch


des Kennzeichens.


Hierzu hat sich ein Insider geäußert, der die Mißbrauchsqoute z.B. in


Hessen bei 3% sieht.


Außerdem werde bei der Arbeitsgruppe offenbar (bewußt) übersehen, daß die


Bedingungen für den Erhalt des H-Kennzeichen und des 07-Kennzeichens


unterschiedlich sind.


Wichtig: Da es sich bei der 49.Ausnahmeverodnung zur StVZO um eine Verordnung


und um kein Gesetz handelt, greift die Besitzstandsregelung nicht. Daher


müßten die Zulassungsstellen die Kennzeichen vollständig einziehen, falls


die Verordnung entfallen würde!!


Es wurde aufgerufen, sich bei seinem Bundestagsabgeordneten für den Erhalt der


07-er Nummer stark zu machen.


Ich gebe diesen Aufruf einfach mal weiter und appelliere an alle Betroffenen,


sich an entsprechenden Aktionen zu beteiligen bzw. sich für den Erhalt der


Ausnahmeverordnung einzusetzen!

re: Abschaffung rotes Oldtimerkennzeichen

Verfasst: So 20.04.03 17:12
von boraa
>hy,


sag mir wo ich mich melden soll, und ich bin dabei (und einige kumpels auch)


gruss


boraa


Wie heute in der "Markt" zu Lesen ist, soll das rote 07-er Kennzeichen


> abgeschafft werden.


> Eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Verschlankung der StVZO beschäftigt,


> will im Zuge der Vereinfachung des Zulassungsrechtes auch die 07-er Nummer


> verschwinden lassen.


> Begründung: Mit dem H-Kennzeichen sei den Interessen von Oldtimer-Besitzern


> ausreichend Rechnung getragen. Außerdem käme es immer wieder zu Mißbrauch


> des Kennzeichens.


> Hierzu hat sich ein Insider geäußert, der die Mißbrauchsqoute z.B. in


> Hessen bei 3% sieht.


> Außerdem werde bei der Arbeitsgruppe offenbar (bewußt) übersehen, daß die


> Bedingungen für den Erhalt des H-Kennzeichen und des 07-Kennzeichens


> unterschiedlich sind.


> Wichtig: Da es sich bei der 49.Ausnahmeverodnung zur StVZO um eine Verordnung


> und um kein Gesetz handelt, greift die Besitzstandsregelung nicht. Daher


> müßten die Zulassungsstellen die Kennzeichen vollständig einziehen, falls


> die Verordnung entfallen würde!!


> Es wurde aufgerufen, sich bei seinem Bundestagsabgeordneten für den Erhalt der


> 07-er Nummer stark zu machen.


> Ich gebe diesen Aufruf einfach mal weiter und appelliere an alle Betroffenen,


> sich an entsprechenden Aktionen zu beteiligen bzw. sich für den Erhalt der


> Ausnahmeverordnung einzusetzen!