Wie funktioniert die TÜV-Abnahme bei Fahrwerksänderungen nach Bördeln o.ä.?
Verfasst: Mi 30.04.03 21:59
Hallo Gemeinde,
wie funktioniert eigentlich die TÜV-Abnahme nach einer Fahrwerkänderung, bei der gebördelt werden muß (die rechtliche Seite der TÜV-Abnahme ist mir klar, das ist nicht das Problem)?
Normalerweise wird das Fahrzeug doch diagonal auf Erhöhungen gestellt, damit die anderen Räder frei sind und die belasteten nahezu voll einfedern.
Wie wird dann aber festgestellt, daß ausreichend gebördelt wurde? Muß in diesem Einfederzustand ausreichend Platz zwischen Karosserie und Räder/Reifen bestehen oder wird dies nur als Anhaltspunkt genommen und mit "Lineal" nachgemessen, ob auch im vollkommen eingefederten Zustand ausreichen Platz vorhanden ist?
Fragen über Fragen...
Danke
Peter
wie funktioniert eigentlich die TÜV-Abnahme nach einer Fahrwerkänderung, bei der gebördelt werden muß (die rechtliche Seite der TÜV-Abnahme ist mir klar, das ist nicht das Problem)?
Normalerweise wird das Fahrzeug doch diagonal auf Erhöhungen gestellt, damit die anderen Räder frei sind und die belasteten nahezu voll einfedern.
Wie wird dann aber festgestellt, daß ausreichend gebördelt wurde? Muß in diesem Einfederzustand ausreichend Platz zwischen Karosserie und Räder/Reifen bestehen oder wird dies nur als Anhaltspunkt genommen und mit "Lineal" nachgemessen, ob auch im vollkommen eingefederten Zustand ausreichen Platz vorhanden ist?
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Peter