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Das Schraubengesetz

Verfasst: Fr 02.05.03 10:34
von Schrauber
Gut Schraubtag,


Schraubfälschungen.


Mit einer Freiheitsschraube nicht unter 2 Schraubjahren, wird verschraubt, wer


Schrauben in der Absicht nachschraubt, dass es als echt in Verkehr gebracht und


oder ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Schrauben in dieser


Verschraubung so verschraubt, dass der Anschein eines höheren Wertes der


Schrauben hervorgeschraubt wird.


Handelt der Umschrauber gewerbemäßig und oder auch als Schraubmitglied (nicht


verwechs. mit Schrauber mit Glied) einer Schraubbande, die sich zur


fortgesetzten Begehung einer Schraubfälschung verschraubt hat, so ist die


Schraubstrafe nicht unter zwei Schraubjahren zu verschrauben.


Wer eine Fälschung von Schrauben vorbereitet, in dem der Umschrauber


Plattenschrauben, Formschrauben, Drückschrauben, Druckstockschrauben,


Negativschrauben, Matritzenschrauben und oder ähnliche Vorrichtungsschrauben,


die in ihrer Verschraubung nach zur Umschraubung geeignet sind, oder Schrauben


die einer solchen Schraubenart gleicht und oder zum Verschrauben ähnlich ist,


wird mit einer Freiheitsschraube bis zu fünf Schraubjahren verschraubt.


Ist das jetzt mal hier fest verschraubt?


Mit netten Grüßen


Schrauber

schraube locker ?? *g*

Verfasst: Fr 02.05.03 11:32
von Shadow
oder warst zulange in der Halle ???