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306 Lippe... Pic inside

Verfasst: Fr 02.05.03 11:54
von Pat_306XSHDI
<center><img src="http://www.p206.de/Cottbus/osna200225.JPG"></center>


Hallo!


Hab gestern das Bild in einem Posting gesehen und die Lippe würde mir gefallen. Soll eine original 306 sein, meiner hat die aber (noch) nicht dran.


Ist die aus Kunststsoff oder aus Gummi?


Muss die, falls Kunststoff, eingetragen werden?


Hat jemand einen Preis und evtl. auch eine Pug Nummer?


Gibt es zufällig sowas auch für hinten (Fliessheck)?


Danke!


Patrick

www.french-power.com :: geht ohne eintragugn da gummi lippe (o.t)

Verfasst: Fr 02.05.03 12:02
von saar106
kein Text

Ist nicht richtig...

Verfasst: Fr 02.05.03 14:08
von Coopex
... ALLES was nicht serienmäßig an das Fahrzeug UND den Typ gehört, muß eingetragen werden...


So z.B. meine (Gummi-)Frontlippe von zwei Fiestas ...


Man kann`s zwar auch übertreiben, aber so sieht`s das Gesetz vor...


Grüße, Markus

Ich hab mich mit dem TÜV schon mehrere male in Verbindung gesetzt...

Verfasst: Fr 02.05.03 14:39
von saar106
... und immer wurde mir gesagt das ich Gummilippen (laguna, espace, 306, usw) nicht brauch einzutragen und Lippen wie die vom Cupra nicht ohne eintragung verwenden darf!! ich kann dir gerne die nummer des saarländischen tüvs geben!!

Genau...

Verfasst: Fr 02.05.03 15:44
von Pat_306XSHDI
Gummilippen sind formelastische Teile und sind NICHT eintragungspflichtig. Die werden behandelt wie Schmutzfänger.

Danke für den Tip. Gruss ins Saarland (meine alte Heimat) (o.t)

Verfasst: Fr 02.05.03 15:45
von Pat_306XSHDI
kein Text

Ich will mich nicht mit Euch streiten ...

Verfasst: Sa 03.05.03 04:40
von Coopex
... daß das bei Euerem TÜV so sein mag, da sage ich nicht gegen.


Bei uns funktionierts so jedenfalls nicht, aber - und das ist viel wichtiger -


zeigt mir doch mal das Gesetz, wo steht, daß formelastische Teile nicht eintragungspflichtig sein sollten ...


Ich wills auch nicht ausdehnen, weil das sämtliche Grenzen hier sprengen würde, aber guckt mal unter:


http://www.stvzo.de/stvzo/b1.htm#19


In Kurzform: Entweder gehört ein Teil auf ein Auto oder es muß eingetragen werden, mit GANZ WENIGEN Ausnahmen.


Selbst wenn es eine BE gibt - bei solchen Teilen natürlich immer der Fall - gibt es dann einen sog. Verwendungsbereich, in dem das Fzg. drinnen steht, für das das Teil gemacht wurde - und kein anderes.


Wenn Euer TÜV das etwas lässiger sieht - schön für Euch. Bei uns ist`s (leider) anders.


Grüße, Markus