Seite 1 von 1

Muß man eigentlich die Drehstabverstellung eintragen lassen beim TÜV? (o.t)

Verfasst: Mi 07.05.03 18:08
von The Hidden
kein Text

yo muss man... Ist aber problemlos, wenn du federn vorn mit einträgst denn in

Verfasst: Mi 07.05.03 18:13
von boeseMI16
dem gutachten von den Federn steht drin Drehstäbe müssen hinten angepasst werden =)

nicht immer

Verfasst: Mi 07.05.03 18:42
von funkykowal
hinten kannst du anpassen, mußt du aber nicht

re: nicht immer

Verfasst: Mi 07.05.03 19:07
von Moehrvieh
>hinten kannst du anpassen, mußt du aber nicht





Moin,


wenn er ABS hat, sollte er es aber tun, da er die ALB´s sowieso neu einstellen lassen muss, wenn er vorn tiefer legt.


Moerph

re: nicht immer

Verfasst: Mi 07.05.03 21:19
von The Hidden
Ich kann die Federn zwar auch ohne Drehstabverstellung fahren nur ich glaub bei der Keilform würde Ich auf das Kotzen bekommen.....


Aber danke für die antworten. :)

wenn du nur vorne tiefer legst

Verfasst: Do 08.05.03 06:43
von funkykowal
dann hast du trotzdem keine keilform, höchstens gleiche höhe. fährt sich aber ein wenig beschissen, aber nur wenn du richtig heitzst in den kurven

re: nicht immer

Verfasst: Do 08.05.03 11:01
von BamBam
dass sah das heinzelmänchen von der dekra bei mir aber anders "im gutachten steht...und was da steht, steht da"...dabei hab war das fahrwerk schon eingetragen, sollte doch nur die 16" eintragen.wurde dann auch ;D