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THC + Autofahren, wer kennt die Rechtslage?
Verfasst: Fr 16.05.03 08:39
von 206HDI Björn
Hallo,
bin gestern mal wieder in eine sogenannte rutine-Kontrolle geraten, habe das komplette Programm ablaufen lassen samt Pinkeln auf der Autobahn. tztz glaube die zivil Bullen haben solangsam nichts anderes mehr zu tun *grins*
Naja aber zur sache, bei dem Urintest wurde minimal THC bei mir festgestellt, also so minimal das es nicht für ne Anzeige oder änliches reicht.
Aber wie sieht das eigentlich rechtliche aus, wenn ich jetzt "zufälligerwerweise" *g* bisschen thc abbekommen würde, wie lange dürfte ich kein Auto Fahren ohne in Führerscheingefahr zu kommen?
Nachweisbar ist es doch 2Wochen im Urin, aber 2Wochen kein Autofahren???
War es in Deutschland nicht so das der konsum nicht strafbar ist, sondern nur der besitz?
Bin ja mal gespannt was ihr zu sagen habt.
Grüsse Björn
Sorry, das is ja wohl ne Schwachsinnsfrage, oder? (o.t)
Verfasst: Fr 16.05.03 08:46
von 6|_oo7
kein Text
re: THC + Autofahren, wer kennt die Rechtslage?
Verfasst: Fr 16.05.03 08:50
von Nora306XSi
Ich weiß nicht genau wie es in Deutschland ist. Bei uns in Ö läufts so ab - wirst Du einmal erwischt, gibts ne Anzeige. Kommt dann auf den Bullen drauf an, manche sehens bei THC nicht nicht so eng, manche sind allerdings total happig. Beim ersten Mal passiert meistens gar nichts - bis auf diese Anzeige eben. In dieser Anzeige heißt es "Sie wurden angezeigt aufgrund des SMG bla bla bla...."
Du bekommst dann sowas wie ne "Bewährung" auf 2 Jahre. In diesen zwei Jahren darf absolut nichts vorkommen was das SMG betrifft. Sie können Dich auch jederzeit zu einem Amtsarzt zur Kontrolle schicken. Wenn in den zwei Jahren nix vorkommt, wird die Anzeige zurückgelegt.
Wenn Du wieder bei irgendwas erwischt wirst, ist der Deckel weg. Wielange - das hängt dann vom Richter ab.
Frage ist berechtigt!
Verfasst: Fr 16.05.03 09:03
von Nora306XSi
Denn es ist die Wahrheit - wenn Du jetzt nen Joint rauchst darfst Du ihn theoretisch NICHT in die Hand nehmen (weil Du ihn ja dann praktisch "besitzen" würdest). wenn Ihn Dir jemand anderer in den Mund steckt, ist er der Blöde - weil er dann wegen Weitergabe dran wäre :-)
Eigenkonsum ist zwar auch verboten, aber in geringen Mengen nicht strafbar. Zumindest nicht in dem Sinne dass Du eingesperrt wirst... sie können Dich maximal auf Therapie schicken und Dir den Führerschein abnehmen.. naja - stell ich mir auch nicht grad toll vor ...
Find ich net....
Verfasst: Fr 16.05.03 09:21
von 6|_oo7
Solche Alk oder Drogensachen beim Autofahren find ich net sehr intelligent. Hab ja nix dagegen, aber denne bitte kein Autofahren.
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Das war ja jetzt nicht Kern der Diskussion....
Verfasst: Fr 16.05.03 09:26
von Nora306XSi
Es ging ja lediglich darum WAS genau verboten bzw strafbar ist...
re: THC + Autofahren, wer kennt die Rechtslage?
Verfasst: Fr 16.05.03 09:27
von Amenopheus
Das ist in etwa so wie mit dem Allohol bis zu ner bestimmten menge bis du laut gesetz "fahrtüchtig" aber keine ahnung wie hoch das ist. Konsumieren ist erlaubt und besitzen nicht höchsten du hast nur ganz geringe mengen (Eigenbedarf).
nach "genuss" 48 stunden kein autofahren!
Verfasst: Fr 16.05.03 09:32
von bluestar205
hat mir mal ein bekannter erzählt
aber nur nach einmaligem "Genuss" :-)))
Verfasst: Fr 16.05.03 09:35
von Nora306XSi
bei regelmäßigem Genuss bis zu 6 Monaten kein Autofahren :-)))
Schon klar...
Verfasst: Fr 16.05.03 09:36
von 6|_oo7
aber genauso stand da, dass bei ihm in geringer Menge was festgestellt wurde. Und denne die Frage, was passiert, wenn zuviel?
Darum gings mir.
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