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Anspruch auf Nachbesserung???

Verfasst: Mo 26.05.03 17:44
von le mOnd
Hey Leute!


Mein 206 war doch vo kurzem in der Werkstatt, wo die den wildschaden behoben haben und dabei haben sie noch ne neue Krümmerdichtung rein, weil eine schraube abgerissen war, und das motorlager haben sie auch gerichtet - angeblich.


das untere lager ista usgetauscht worden, die oberen beiden nicht. jetzt klapperts, fast noch schlimmer als vorher und ich frage mich, ob die Werkstatt nicht dazu verpflichtet ist, das wieder geradezubiegen, denn die sache wurde ja gezahlt!


Der haken ist nur, ich hab das nicht gezahlt, sondern die Versicherung!


Kann ich trotzdem meinen Händler auffordern, dass der das nachbessert? ich meine wenn im werkstattauftrag steht, Geräusch vorne rechts eliminieren, wahrsch. Motorlager, dann ist das jetzt doch nicht gerichtet, wenn das so scheppert...


Was kann ich da tun? Weil jetzt nochmal 80 Euro ausgeben damit die das jetzt richtig machen und alles auseinandernehmen, darauf hab ichkeine Lust, nachdem das Problem schon vorher als behoben galt.


le mOnd

re: Anspruch auf Nachbesserung???

Verfasst: Mo 26.05.03 20:00
von heiko
hallo,


also, ein solcher reparaturauftrag gilt als werkvertrag, d.h. die werkstatt schuldet einen gewissen erfolg, anders als beim dienstvertrag, da wird nur die tätigkeit geschuldet.


der erfolg wäre hier das beheben der mängel und der schäden und des klapperns. wenn die den werkvertrag (§631 bgb) nicht ohne mängel ausführen, hast du gemäß §634 bgb in verbindung mit § 635 bgb ein recht auf mängelbehebeung. entweder kann der werkleister dann das werk neu herstellen oder den mangel nachbessern. und das klappern sollte ja weg sein, also ist das ein sachmangel gemäß §633 bgb. kosten tut das für dich nix. ich hoffe das hilft dir weiter.


mfg heiko