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beschlagnahme? mal wieder...

Verfasst: Mo 02.06.03 08:17
von obelix
das thema zwangsstillegung und fahrzeugwegnahme.


hier habe ich was im netz gefunden. frage ist, wie weit das auf der strasse gegenüber der rennleitung


durchsetzbar ist. vor allem wenn man in einer kontrolle steckt, die getunte autos rausfischen soll.


wäre mal nett, ein bisschen was dazu von den angehörigen der entsprechenden behörden - die ja auch


hier verkehren - zu hören.


hier der text, absichtlich ohne quellenangabe...


Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der


Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.


Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage,


also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre


ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.


Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich


ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel


wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen


die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.


Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute


Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen, der in


einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.


Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:


Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49


StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld


feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung


nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...


Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Fahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur


nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen


(aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle


eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung


und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit


beschlagnahmt und eingezogen werden.


...


soweit der text.


interessant dürfte das vor allem für leute in der umgebung osnabrück sein:-)))


anscheindend wird seitens der polizei das recht manchmal etwas merkwürdig ausgelegt, z.b. bei


beanstandeten tieferlegungen usw.


also: mal her die kommentare, informationen hierzu sind immer willkommen...


obelix

heikles thema ...

Verfasst: Mo 02.06.03 09:44
von Kris
... gott sei dank hatte ich bisher nahezu garkeine probleme mit eintragungen oder mängelanzeigen. und die paar male, wo ich kontrolliert wurde und auch verbal verschiedene sachen in frage gestellt wurden, z.b. auspuffanlage, reifen etc. scheiterte eine mängelanzeige immer am mangelnden wissen um die peugeots, d.h. die bullen waren sich garnet sicher, was beim 205 GTI im bereich des möglichen liegt oder nicht und haben so eher sachen akzeptiert, statt sie zu bemängeln.


das war so beim GTI 1.6 mit den gutmann ET 13-felgen, die einfach zu breit waren und trotzdem eingetragen, da der gute mann am ! haupt-tüv ! in kassel auf dem gutachten nicht unterscheiden konnte zwischen C66 und C86 und 20CDF oder 20CDK und mir so im grunde gegen das gutachten, nur weil da auch 205 GTI stand, die felgen auf der breiten achse eingetragen hat.


klar, der 205er ist jetzt ein mageres beispiel, es zeigt aber eindeutig, wie schnell man in eine grauzone kommt, in der es dann nicht mehr darum geht, ob das was eingetragen ist, auch regelkonform eingetragen ist, sondern ob derjenige, der es eingetragen hat, es so überhaupt hätte abnehmen dürfen.


das ist aber dann ein formaljuristisches problem, und da kann ich nur sagen, aus meiner eigenen erfahrung sind 80 bis 90% von anzeigen, verwarnungen und bussgeldanhörungen aufgrund von formalen fehlern auszuhebeln! die beamten und sachbearbeiter haben teilweise garkeine ahnung, was sie eigentlich machen, stellen verwarnungen und anzeigen aus, die voller sachlicher und verfahrens-fehler stecken und letzlich zu grossteilen nur deshalb rechtskräftig werden, da die beschuldigten sich ebenso wenig mit der gesetzeslage auskennen:


fall 1: ein auto eines bekannten soll zwangsstillgelegt werden. es reiten zwei bullen an, schieben verbal ne breite welle, der eine fängt an, die nummernschilder abzuschrauben. erster kompetenzbruch, die schilder gehören dem fahrzeugbesitzer, dürfen auf keinen fall abgeschraubt werden. gut, der beamte nimmt das mürrisch zur kenntnis und fängt nun an, die stempel von den schildern zu kratzen. zweiter kompetenzbruch, er hat die AU und Tüv-plakete mitabgekratzt, die aber wiederum eindeutig im besitz des fahrzeughalters sind, es dürfen lediglich die städtischen oder landratsamt-plaketten entfernt werden.


macht einmal zwangsentstempelung inklusive zwei verfahrensfehlern und daraus folgenden dienstaufsichtbeschwerden.


fall 2: bei einer routine-kontrolle wird ein auto überprüft, statt der eingetragenen bereifung 215/60/15 und 235/55/15 sind 225/50/15 und 245/45/16 aufgezogen, ein eindeutiger bruch mit der STVZO, das fahrzeug wird ohne ABE gefahren, es wird ein bussgeldbescheid gegen den fahrer erlassen, 140 DM geldbusse und 3 punkte in flensburg.


hinfällig.


warum? ganz einfach, weil mehrere verfahrensfehler auftraten:


a) die zulassungsstelle hat einen simplen schreibfehler bei der reifengrösse gemacht, statt 235/55/15 steht da 2135/55/15. dieses detail hätten die überprüfenden beamten bemängeln MÜSSEN, den fahrer auffordern müssen, die papiere prüfen zu lassen, das haben sie versäumt.


b) die beamten haben den bussgeldbescheid an den fahrer, nicht den halter, des wagens geschickt, ihn aber als halter angesprochen und ihm auch die nur gegen den halter durchsetzbaren mängel vorgeworfen, ein eindeutiger verfahrensfehler.


der bussgeldbescheid war damit hinfällig. es gab zwei nette dienstaufsichtbeschwerden gegen die polizeibeamten.


nur zur erläuterung, die beamten waren in beiden fällen keine jungen anfänger, sondern graumelierte polizei-hauptmeister. es dürfte tausende solcher fälle geben, in denen an sich ja sachlich korrekte mängelanzeigen durch verfahrensfehler als ungültig erweisen können.


dazu kommt die 100% uneinheitliche eintragungs-art der verschiedenen Tüvs, es ist ja selbst für fachleute garnicht nachvollziehabr, was alles eingetragen ist und wie. ich kann mich erinnern, dass in limburg wohl ein 205 Rallye war, dessen ! serienmässigen ! radläufe unter ziff. 33 nochmal gesondert eingetragen waren?! oder falscheinträge wie die oben genannte 2135/55/15 stat 235/55/15 oder RIAD-lenkräder stat RAID oder lenkradnabe 8912 statt 8913 und und und. allein für den nachrüst-kat von gutmann hab ich mittlerweile 10 verschieden lautende einträge, teilweise mit den skurrilsten fehlern, da wurde dann die abgasklasse nicht geändert und lauter solche scherze.


das sind aber wie gesagt alles formaljuristische probleme, in denen es garnicht mehr um die sache selber geht, sondern um das wie und wann und warum. und da kann mit nem guten rechtsberater alles auf den kopf stellen.


grüsse, kris

ja...

Verfasst: Mo 02.06.03 11:34
von obelix
solche fälle gibbet sicher zuhauf.


das problem ist aber, egal was für ein fehler oder sonstige versäumnisse: man muss es hinterher


klären, der huddel vor ort ist erst mal da.


und darauf zielte meine fragestellung ab; was kann man VOR ORT tun. wie kann man sich gegen


beschlagnahme oder stillegung wehren. ich habe von fällen gehört, bei denen der polizist einfach


nur meinte: was in den papieren eingetragen ist interessiert mich nicht, ist sicher gefälscht oder


sind bezahlte eintragungen...


so sachen wie dienstaufsichtsbeschwerden können alle hinterher die rachegelüste befriedigen,


aber im dummen fall fahre ich erst mal mit dem zug 100e von kilometern heim und habe tierischen


ärger...


ich denke nicht, dass mir sowas irgendwann mal passieren wird, mit leuten in meiner altersklasse


legen sich die wenigsten direkt an, aber man weiss ja zur genüge von anderen marken-events, bei


denen gezielt ganze züge ausgerückt sind, um die autos abzufischen.


oder solche spassigkeiten wie in osna, wo die leuten willkürlich die autos wegnehmen...


was mach ich denn, wenn ich als normaler besucher dort hin fahre, weil z.b. dort ne gute pizzeria


ist und so ein paar übereifrige wollen mir mein auto beschlagnahmen, weil vom ausprobieren vor


dem tüv noch schleifspuren am rad zu sehen sind????


gruss


a.

frage...

Verfasst: Mo 02.06.03 14:34
von Spock
nehmen wir mal folgenden fall an:


jemand bekommt beim TÜV/Dekra, sagen wir mal einen wirklich üblen heckspoiler eingetragen, z.B. auf nem 206 das bügelbrett vom WRC, wofür es keine ABE o.ä. gibt und unter normalen umständen auch keinen TÜV geben sollte. sagen wir mal das gutachten ist unter fragwürdigen umständen zustande gekommen, d.h. tüv prüfer is nen guter freund oder bestochen worden, was aber sagen wir mal nicht zu beweisen ist. dann werde ich in einer polizeikontrolle aufgehalten und gerate an einen polizisten der was davon versteht wovon er redet und mir die hölle heiß macht. ist dann die Betriebserlaubnis erloschen gewesen oder nicht? schicken die mich dann nochmal zum TÜV oder was passiert dann?

tja...

Verfasst: Mo 02.06.03 15:07
von obelix
so eine eintragung ist illegal.


das muss aber durch andere tüv-aussagen adäquat bewiesen werden, nur ne vermutung eines


polizisten reicht da nicht aus. der polizist wird auch bei so was in jedem fall nen tüv-mann zuziehen.


aber selbst das ist noch nicht endgültig. manche extremen umbauten sind trotz allem legal, und ohne


einsicht in entsprechende gutachten kann der tüv-prüfer sowas fast nicht nachvollziehen.


wenn natürlich ganz eindeutig stvzo-vorschriften verletzt sind (auspuffanlage mit 120db/a oder schwarz


angemalte rückleuchten) kann man schon davon ausgehen, dass die eintragung mit recht angezweifelt


wird. und diese WIRD dann sicher auch angezweifelt.


aber bei einigermassen zahmen dingen wird sich jeder tüv-mann schwer tun. immerhin muss er das


gutachten eines kollegen in zweifel ziehen. im normalfal denke ich mal, dass sich die beiden prüfer


auch telefonisch kurzschliessen werden.


aber: wie immer wieder gesagt; was eingetragen ist, kann ebenso schnell wieder gestrichen werden.


der dumme bist letztendlich immer du, selbst bei legalen eintragungen und einer streichung durch


nen strengeren prüfer.


dann musst erst mal durch die instanzen.


ein einfaches beispiel: für den umbau am "kleinen" 205 mit schmaler karosse gibt es verschiedene


gutachten. teils von peugeot direkt, teils von gutmann oder anderen tunern.


mit diesem ga bekommst du die gti-felgen mit den 185ern problemlos eingetragen.


so, und jetzt das AAAber:


an der hinterachse (speziell bei 4-türern) streift es beim einfedern ganz ordentlich an mehreren stellen.


zum teil an der stosstange oder der schürze, ganz besonders link ist die stelle VOR dem hinterrad am


blechradlauf.


die plastikteile kannst wegschleifen oder versetzen, aber den blechrand eben nicht. normalerweise


kann dir jeder tüv, der in eine kontrolle einbezogen wird diese eintragung streichen. trotz mehrerer


gutachten.


ein streifendes rad an blech ist gefährlich. über plastikteile die streifen kann man hinwegsehen, aber


bei blech hört bei ALLEN prüfern der spass auf.


das nur zur verdeutlichung, was trotz korrekter eintragung (mit korrekt meine ich jetzt nicht geschmiert,


ob es tatsächlich korrekt geprüft wurde lass ich mal aussen vor) passieren kann mit deinen eintragungen.


ein anderes beispiel sind die so beliebten haubenverlängerungen (böser blick). was beim einen prüfer


noch locker durchgeht wird beim nächsten unter zuhilfenahme von sauerstoff und atropinspritze wieder


gestrichen...


also alles in allem eine ständig über dir schwebende gefahr...


gruss


obelix

und wie wende ich die paragraphen an.....?

Verfasst: Mo 02.06.03 17:25
von PUG306XSi
.... mal angenommen ich habe meine kiste etwas verändert, nicht eingetragen o.ä. und der gute mann in uniform will mir mein auto wegnehmen. du hast da den text mit den paragraphen gepostet, wie wende ich den an, ich meine soll ich das teil ausdrucken und ihm unter die nase halten...?

Du hast Recht, Obelix.

Verfasst: Mo 02.06.03 18:39
von Chrisssss
Die Polizei hat in der Tat nicht die Berechtigung, dein Fahrzeug stillzulegen oder mitzunehmen. Es muß in jedem Fall eine Mängelkarte erstellt werden, da die beanstandete Tatsache ja auch erst wärend der Fahrt passiert sein könnte. Das gilt wohl nur bei Mängeln und auch evtl. zu lauten Auspuffanlagen. Ist eine Tieferlegung eingetragen, so muß man trotz Beanstandung durch die Polizei die Möglichkeit haben, eine Behebung durchzuführen. Im Klartext, du darfst dein Auto wieder mitnehmen und mußt wie gesagt nach einer Woche antanzen zum fröhlichen Krawallkonzert mit überwiegend grünem Publikum.





Chris

Auswendig lernen...

Verfasst: Mo 02.06.03 19:40
von madmat
...und überzeugend und selbstbewusst auftreten, nicht kuschen, aber auch nicht frech werden - das kann eine Menge ändern.


Steht man mit betretenem Gesicht und krummem Rücken da schreit das ja förmlich : "SCHLECHTES GEWISSEN" - aber sonst....


Einfach so tun als wüsstest Du genau wovon Du sprichst ;o)


Ich musste einem Rostocker Grünen (das ist kein Bier...) erstmal anhand eines zweiten 205 GTi beibiegen dass die ALLE eine komische Ansaugbrücke haben die KEIN Kompressor oder Turbo oder sonstwas illegales ist....wie mir unterstellt wurde....tststs..


mfg


madmat

re: Auswendig lernen...

Verfasst: Di 03.06.03 00:37
von Spock
aua! das zeugt nun wirklich nicht von großem fachwissen des ordnungshüter. ich mein ob wenn nen turbo oder kompressor verbaut ist, dann kann man das doch hören *anshirnlang*

du sagst es...

Verfasst: Di 03.06.03 00:41
von madmat
>aua! das zeugt nun wirklich nicht von großem fachwissen des ordnungshüter. ich mein ob wenn nen turbo oder kompressor verbaut ist, dann kann man das doch hören *anshirnlang*


aber hier im osten is alles verdächtig was wo mehr als 45 PS haben tut....


mfg


madmat