noch mal wegen beschlagnahmung ( habe mit gutachter gesprochen )
Verfasst: Di 03.06.03 18:05
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ich war heute beim gtü mann. Hatte mal wegen boden freiheit gefragt. laut gesetzt gibt es keine midest boden freiheit. Es gibt aber eine gesetzt das alle fahrzeuge müssen eine strassenfreundliche bauart haben. das heist eine boden freiheit von 110 mm. Da 110 mm zu viel ist , haben sich die tüvleute und polizisten so auf 80mm geeinigt.
Wegen beschlagnahmung:
ein polizist DARF ein wagen in beschlag nehmen wenn gefahr in verzug ist. das heisst zu geringer boden abstand von wichtigen teilen ( fahrwersteile auspuff ölwanne) nicht stossstange. desweitern alle sachen bei denen andere gefärdet werden könnten ( reifen schleifen beleuchtung nicht koreckt....)
Da ein polizist kein gutachter ist kann er nicht vorort sagen ob das alles was er am auto zu bemängeln hat auch zu bemängeln ist.
Wir als deutsche mitbürger haben aber die pflicht dieses volge zuleisten.
Das fahrzeug wird dann zu einem sicherstellungsort gebracht und dann von einem gutachter untersucht.
Kurtz gesagt : wenn einpolizist meint der wegen sei nicht verkehrssicher und es gibt eventuel ein anzeichen dafür kann er die karre mitnehmen.
Wenn sich es als nichtig raus stellt hat man halt pechgehabt aber die rennerei bleibt trotzdem.
MFG Lücky
ich war heute beim gtü mann. Hatte mal wegen boden freiheit gefragt. laut gesetzt gibt es keine midest boden freiheit. Es gibt aber eine gesetzt das alle fahrzeuge müssen eine strassenfreundliche bauart haben. das heist eine boden freiheit von 110 mm. Da 110 mm zu viel ist , haben sich die tüvleute und polizisten so auf 80mm geeinigt.
Wegen beschlagnahmung:
ein polizist DARF ein wagen in beschlag nehmen wenn gefahr in verzug ist. das heisst zu geringer boden abstand von wichtigen teilen ( fahrwersteile auspuff ölwanne) nicht stossstange. desweitern alle sachen bei denen andere gefärdet werden könnten ( reifen schleifen beleuchtung nicht koreckt....)
Da ein polizist kein gutachter ist kann er nicht vorort sagen ob das alles was er am auto zu bemängeln hat auch zu bemängeln ist.
Wir als deutsche mitbürger haben aber die pflicht dieses volge zuleisten.
Das fahrzeug wird dann zu einem sicherstellungsort gebracht und dann von einem gutachter untersucht.
Kurtz gesagt : wenn einpolizist meint der wegen sei nicht verkehrssicher und es gibt eventuel ein anzeichen dafür kann er die karre mitnehmen.
Wenn sich es als nichtig raus stellt hat man halt pechgehabt aber die rennerei bleibt trotzdem.
MFG Lücky