Seite 1 von 1
Gummilippen bedingungslos Eintragungsfrei? (o.t)
Verfasst: Mi 04.06.03 08:35
von schuko205
kein Text
Manche Leute in diesem Forum meinen "Ja." ...
Verfasst: Mi 04.06.03 08:48
von Coopex
... ich persönlich sage: "Nein!"
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, nach diese Teile eintragungsfrei wären, es sei denn sie sind serienmäßig sowieso verbaut - und das ließe sich ggf. nachvollziehen.
Wenn Du also son Dingel drunter machst und es keinen interessiert, ist es Kulanz - ob nun vom TÜV-Prüfer, von der Polizei oder von wem auch immer ...
Und nun ... STEINIGT MICH !! *fg*
Markus
re: hier gebe ich dir recht...
Verfasst: Mi 04.06.03 08:53
von Streetfighter
... denn sowas is immer ermessenssache.
laut unserem TÜV läuft das wenns aus gummi is als schmutzfänger
oder schmutzlippe--aber es muss sehr flexibel sein.
die renaultlippen und peugeotlippen fallen da mit rein.
nicht so ists bei dem seatteil und der 306 cabriolippe--die sind voll aus
hartplastik
auf alle fälle immer beim örtlichen tüv nachfragen und ggf halt eintragen lassen
gruss robert
A propos gibts solch eine Peugeot Lippe auch fürn 206
Verfasst: Mi 04.06.03 11:28
von Pat_306XSHDI
Ich meine damit diese Hartplastiklippe von Peugeot fürn 306.
Denn der 206 hat in der vorderen Frontschürze auch solche Löcher vorgebohrt.
Danke!
Patrick
re: A propos gibts solch eine Peugeot Lippe auch fürn 206
Verfasst: Mi 04.06.03 12:32
von Streetfighter
nö--beim 206er gibt sowas net wie beim 306er seriei II
gruss robert