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Mitteltopfersatzrohr nicht eintragungspflichtig??

Verfasst: So 08.06.03 07:21
von Spu
Moin,


ich habe mir vor kurzem zu meinem bereits eingetragen Endttopf noch ein Mitteltopfersatzrohr einbauen lassen.


Ich wollte anschließend beim TÜV das Ersatzrohr eintragen lassen, doch da meinte der gute Mann, so ein Ersatzrohr wäre nicht eintragungspflichtig!


Dem TÜV glaubt man natürlich ;-)


Aber kann mir da jetzt noch jemand ans Bein pinkeln??? (Polizei, Fahrzeugkontrolle, beim nächsten TÜV-Termin)


Ich habe keinerlei Papiere über das Rohr und das Teil ist auch nirgends in den Papieren erwähnt.

Geiler Tüffer, muss ich auch hin :)

Verfasst: So 08.06.03 15:39
von Crusier
Moin,


also da stimmt was nicht... Ein Ersatzrohr kann man auch nicht einfach mal so eintragen lassen, da muss dann Geräuschmessung und andere Sachen durchgeführt werden, kostet einiges!


Wenn die Polizei dich damit erwischt, dann... :) Die werden dir das bestimmt nicht glauben, dass der Tüffer gesagt hat, dass es nicht eingetragen werden muss.


Fahr nochmal zu dem Typen hin und lass es dir schriftlich geben (bzw. im Schein eintragen lassen), dann dürfte keiner mehr was sagen!


>Moin,


>ich habe mir vor kurzem zu meinem bereits eingetragen Endttopf noch ein Mitteltopfersatzrohr einbauen lassen.


>Ich wollte anschließend beim TÜV das Ersatzrohr eintragen lassen, doch da meinte der gute Mann, so ein Ersatzrohr wäre nicht eintragungspflichtig!


>Dem TÜV glaubt man natürlich ;-)


>Aber kann mir da jetzt noch jemand ans Bein pinkeln??? (Polizei, Fahrzeugkontrolle, beim nächsten TÜV-Termin)


>Ich habe keinerlei Papiere über das Rohr und das Teil ist auch nirgends in den Papieren erwähnt.