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Was haltet ihr von Unterbodenbeleuchtung?
Verfasst: Fr 13.06.03 16:42
von GTownraser
Hi Leute.
Was ist eure Meinung dazu?
als Show im Stand ganz nett, aber...
Verfasst: Fr 13.06.03 16:50
von Sven206
...beim Fahren würde ich mich nicht erwischen lassen. Muss ja au nit sein, aber wie gesagt, im Stand auf Treffen oder so ganz nett. Bin auch schon am überlegen :-)
MFG
Sven206
re: als Show im Stand ganz nett, aber...
Verfasst: Fr 13.06.03 17:04
von dakopfnicka
juhuu,
im stand ist okay... auffer strasse allerdings nicht, das lenkt zu sehr ab.
verboten ist der einbau auf alle fälle (auch wenn man es nur im stand anmacht)....
dakopfnicka :o)
darüber streiten sich die Gemüter...
Verfasst: Fr 13.06.03 17:19
von Sven206
in der STVZO nicht zugelassen schliesst nicht ein die Montage. Man könnte es rein theoretisch dranbauen ohne das einem was passiert bei einer Prüfung, solange es während laufendem Motor ausgeschaltet ist.
oder weiss jemand genau, wo es steht, dass man so etwas nicht montieren darf? Geredet wird viel, vermutet noch mehr, aber wo steht es?
MfG
Sven206
re: darüber streiten sich die Gemüter...
Verfasst: Fr 13.06.03 17:46
von Shaper01
hallo zusammen
also ich denke mal das sie dir nichts anhaben können
wenn du die unterbodenbeleuchtung so verkabelt hast das du
sie 1. nur von Aussen und 2. nur bei abgestelltem motor einschalten
kannst... weil dann gewärleistet ist das du sie während der fahr nicht
einschalten oder brennenlassen kannst...
sicher bin ich mir aber da nicht ...
re: Was haltet ihr von Unterbodenbeleuchtung?
Verfasst: Fr 13.06.03 17:54
von Axel406Coupe
Wie schon erwähnt, ist das im Stand ganz witzig, aber der Einbau ist nicht zulässig. Durch so einen Unsinn verliert man die Betriebserlaubnis des Fahrzeiges und ist im Falle eines Unfalls der Dumme. Eine KFZ-Versicherung läßt es sich nicht nehmen, auf den Paragraphen der Versicherungsbestimmungen hinzuweisen, wonach die angebotene Versicherung nur für Fahrzeuge mit einer gültigen Betriebserlaubnis haftet. Ist das nicht der Fall, nimm die KFZ-Versicherung Regress. Außer dem Amen in der Kirche ist nichts so sicher, wie dies!
Selbst bei einem unverschuldeten Unfall biste aber auch mit dran. Zumindest in Form einer Teilschuld.
Bei jedem TÜV-Termin gibt's außerdem keine Plakette, weil der Prüfer das ja sieht, wenn er sich unter das Auto macht.
Fazit: Wer dennoch auf eine derartige Beleuchtung im Stand und insbesondere für Treffen nicht verzichten möchte, muß schon ein bisserl nachdenken. Denkbar wäre z. B. ein oder mehrere Leuchtmittel unter dem Fahrzeug, die schnell an- und abgebaut werden können und mit einer wegen der Verschmutzung des Unterbodens robusten, gut abgedeckten elektrischen Steckverbindung versehen sind. Wenn das dann nur im Stand und ohne laufendem Motor eingeschaltet wird und nicht während des Betriebes des Autos angebaut ist (denn darum geht es!), dann kann die Rennleitung nicht meckern.
Gruß Axel
Lustig, aber Kindergarten !!!
Verfasst: Fr 13.06.03 18:01
von DerAusgrenzer
Gruß Thorsten
Nix da mit Anbau
Verfasst: Sa 14.06.03 09:59
von Stefan
Ist Euch schon mal aufgefallen, dass jedes Teil, dass man an ein Auto anbauen kann eine Freigabe hat und entsprechend gekennzeichnet ist? Auf jedem popeligen Blinkerglas ist eine E1 oder sonstwas-Kennzeichnnung, auf jeder Felge eine KBA-Nummer usw. Wo haben die Neonröhren das denn? Es geht ja nicht nur um die Beleuchtung sondern auch um Gefährdung von Fussgängern, Verhalten der Teile bei Unfall. Eine bei Unfall verplatzende Neonröhre könnte ja die Fussgänger auf dem Gehsteig verletzen. Fakt ist: Nicht einmal der Anbau ist erlaubt, solange das Auto im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird.
>hallo zusammen
>also ich denke mal das sie dir nichts anhaben können
>wenn du die unterbodenbeleuchtung so verkabelt hast das du
>sie 1. nur von Aussen und 2. nur bei abgestelltem motor einschalten
>kannst... weil dann gewärleistet ist das du sie während der fahr nicht
>einschalten oder brennenlassen kannst...
>sicher bin ich mir aber da nicht ...
re: Was haltet ihr von Unterbodenbeleuchtung?
Verfasst: So 15.06.03 11:40
von Flitzer
>Durch so einen Unsinn verliert man die Betriebserlaubnis des Fahrzeiges
So schnell geht die BE nicht den Bach runter. Kostet im Moment auch nur 5€.
>Bei jedem TÜV-Termin gibt's außerdem keine Plakette, weil der Prüfer das ja sieht, wenn er sich unter das Auto macht.
Das sagen zumindest die neuen Vorschriften für die Herren, wird auch so durchgesetzt von denen.
Wenn die dinger im öffentlichen Verkehrsraum nicht zu sehen sind (also auch nicht angebaut sind!) wird niemand in grün etwas sagen. Die Sache mit den Steckverbindern ist das Beste. Während dem Treffen o.ä. anstecken, leuchten lassen und während der Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum weg damit.
Tschüß
Peter
stimmt
Verfasst: So 15.06.03 12:40
von little_lion
>Ist Euch schon mal aufgefallen, dass jedes Teil, dass man an ein Auto anbauen kann eine Freigabe hat und entsprechend gekennzeichnet ist? Auf jedem popeligen Blinkerglas ist eine E1 oder sonstwas-Kennzeichnnung, auf jeder Felge eine KBA-Nummer usw. Wo haben die Neonröhren das denn? Es geht ja nicht nur um die Beleuchtung sondern auch um Gefährdung von Fussgängern, Verhalten der Teile bei Unfall. Eine bei Unfall verplatzende Neonröhre könnte ja die Fussgänger auf dem Gehsteig verletzen. Fakt ist: Nicht einmal der Anbau ist erlaubt, solange das Auto im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird.
Hab mal beim TÜV nachgefragt, und die haben mir dort ebenfalls gesagt, dass allein schon die Montage (egal wie man die Teile dann anschließt) nicht erlaubt ist, da eine Unterbodenbeleuchtung keine E-Nummer o.ä. hat.