TÜV-Eintragung einer Tieferlegung
Verfasst: So 15.06.03 09:03
Hi,
endlich hab' ich mich jetzt mal als Stammposter angemeldet. Alles neu macht der ...Juni: denn ich hab' jetzt auch meine neuen Alu-Felgen! Freu!!! Sehen super aus, die Monza. Aber jetzt hab' ich noch eine Frage: ich spiele mit dem Gedanken einer Tieferlegung - nur mit Feldern um 30-35mm und Drehstabverstellung. Die Felgen hat der TÜVler beim Austohaus, bei dem ich die Felgen bestellt hab' ja eingetragen, aber wie sieht es jetzt nach einer Tieferlegung aus, die ich eventuell wo anders machen (lassen) will. In dem Autohaus (die mit dem guten Prüfer), wollen die 400€ für Federn und Drehstäbe verstellen - find ich ein bissl viel. Ich müsste dann aber selbst zu einem anderen TÜV/DEKRA. Das mit der abgedeckten Reifenlauffläche ist schon knapp, vielleicht Ermessenssache. Kann dann der Prüfer nach der Tieferlegung meckern und das nicht eintragen? Es wird doch eigentlich nur Federweg weggenommen, oder kann das der Prüfer anders sehen? Was bedeutet: "die Reifenlauffläche muss abgedeckt sein? Wenn es dabei ums Profil geht, ist es nicht ganzabgedeckt, Dreck von der Straße, der ja am Reifen klebt, ist aber abgedeckt (ist doch die wirkliche Reifenlauffläche?).
Fragen über Fragen?? Vielleicht ein paar Tips / Antworten???
Gruß, Thomas
endlich hab' ich mich jetzt mal als Stammposter angemeldet. Alles neu macht der ...Juni: denn ich hab' jetzt auch meine neuen Alu-Felgen! Freu!!! Sehen super aus, die Monza. Aber jetzt hab' ich noch eine Frage: ich spiele mit dem Gedanken einer Tieferlegung - nur mit Feldern um 30-35mm und Drehstabverstellung. Die Felgen hat der TÜVler beim Austohaus, bei dem ich die Felgen bestellt hab' ja eingetragen, aber wie sieht es jetzt nach einer Tieferlegung aus, die ich eventuell wo anders machen (lassen) will. In dem Autohaus (die mit dem guten Prüfer), wollen die 400€ für Federn und Drehstäbe verstellen - find ich ein bissl viel. Ich müsste dann aber selbst zu einem anderen TÜV/DEKRA. Das mit der abgedeckten Reifenlauffläche ist schon knapp, vielleicht Ermessenssache. Kann dann der Prüfer nach der Tieferlegung meckern und das nicht eintragen? Es wird doch eigentlich nur Federweg weggenommen, oder kann das der Prüfer anders sehen? Was bedeutet: "die Reifenlauffläche muss abgedeckt sein? Wenn es dabei ums Profil geht, ist es nicht ganzabgedeckt, Dreck von der Straße, der ja am Reifen klebt, ist aber abgedeckt (ist doch die wirkliche Reifenlauffläche?).
Fragen über Fragen?? Vielleicht ein paar Tips / Antworten???
Gruß, Thomas