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Frage zu EU-Führeschein...
Verfasst: Di 17.06.03 14:55
von Asterix
weiß jemand von Euch was die kleinen Zahlen unter Ziffer 12 zu bedeuten haben?
Bei mir steht beispielsweise unter der Rubrik C1 "171" und unter L "174"
wat´n dat???
greetz asterix
re: halbe antwort zu EU-Führeschein...
Verfasst: Di 17.06.03 15:00
von -INSOMNIAC-
könnte ich dir morgen mitteilen, hat was mit einschränkungen zu tun wie z.B. muss brille tragen, darf nur bei tag fahren, darf nur innerhalb geschlossener ortschaften fahren und son kram. wie gesagt erst morgen. oder heute gegen 1900.
re: Frage zu EU-Führeschein...
Verfasst: Di 17.06.03 15:01
von Timon
>weiß jemand von Euch was die kleinen Zahlen unter Ziffer 12 zu bedeuten haben?
>Bei mir steht beispielsweise unter der Rubrik C1 "171" und unter L "174"
>wat´n dat???
>greetz asterix
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrer ... t-.388.htm
171: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
174: Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
Gruss
Frank
Ich hab noch keinen...
Verfasst: Di 17.06.03 15:03
von 6|_oo7
danke @all!!! (o.t)
Verfasst: Di 17.06.03 15:11
von der nun nicht dumm sterbe
kein Text
klare sache...
Verfasst: Di 17.06.03 21:00
von obelix
> C1 "171"
bedeutet: badenser
zweck des eintrages: in kontrollen werden dann automatisch schärfere masstäbe angelegt, gemäss
$7 abschnitt3 des badener einbürgerungs-gesetzes von 19hunderthaumichblau...
das ist ein unterartikel zum gesetz zum schutze der deutschen bevölkerung vor badenser eingeborenen.
>und unter L "174"
ist ein zusatzartikel, der fahrer die unter den o.g. paragrafen fallen und unter 30 sind automatisch von
der mpu ausschliessen - da sie sie sowieso nicht bestehen können - und den endgültigen und sofortigen
entzug der fahrerlaubnis schon bei kleineren verstössen (z.b. falschparken) anordnet.
ist zur korrektur von behördenfehlern erlassen worden, weil es immer mal wieder vorkommt, dass einwohner
des kaiserstuhl-gebietes sich durch irgendwelche hintertüren die fahrerlaubnis erschleichen.
gruss
der schwabe...
obelix
*schnellweglauf*
*rofl* @ obelix
Verfasst: Mi 18.06.03 02:25
von PeugeotHeiZeR
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*schnell in mein führerschein nachschau...*
puuh,hab sowas net ...
mfG Carsten