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Frage an die, die sich 100% mit der STVZO bzw. STVO auskennen @Coopex schau :-)
Verfasst: Do 19.06.03 12:23
von André
Wie ist denn das jetzt mit der Unterbodenbeleuchtung???
Wurde vielleicht schon öfters gefragt, aber ich möchts etz nochmal wissen:
Ich weiß, dass ich meine blaue Unterbodenbeleuchtung im Straßenverkehr nicht an haben darf.
So, jetzt hab ich aber grad im Chat erfahren, dass ich die angeblich nicht mal im ausgeschalteten Zustand am Auto drangebaut haben darf. Angeblich darf das Auto so lange stillgelegt werden, bis die Leuchten weg sind...
STIMMT DAS???? Ich kenn das Polizei-Mekka Nürnberg... Wenn das wirklich so wäre, dann lass ich den Mist und lass mir mit den Teilen was anderes einfallen ;-)
Gruß
André
re: Frage an die, die sich 100% mit der STVZO bzw. STVO auskennen @Coopex schau :-)
Verfasst: Do 19.06.03 12:48
von Pat_306XSHDI
Ja stimmt.
Grund ist dass sie kein E-Prüfzeichen haben, d.h. sie sind nicht zur Montage am Fahrzeug zugelassen. Du fährst somit ein Fahrzeug, dessen Versicherungsschutz erloschen ist. (Bei Kontrolle u.U. 1 Punkt in FL)
Und wenn Dir so ein Ding abfliegt und es passiert deswegen was (Schaden, Unfall, Menschenopfer) bist Du übelst dran.
Also lass es sein.
Cu,
Patrick
Dem habe ich nicht mehr viel hinzuzufügen ...
Verfasst: Do 19.06.03 20:13
von Coopex
... wenn ich irgendeine Möglichkeit sehen würde, das auch nur halbwegs konform unters Auto zu fummeln, würde ich das auch machen. :-)
Scheiß auf den Versicherungsschutz. Wenn das Ding nicht wirklich ursächlich für einen Schaden ist, wirst Du mit einem Anwalt die Versicherung dennoch zahlungpflichtig machen können, aber unabhängig davon ist das Zeug aufgrund fehlender Prüfnummern nicht zugelassen ... siehe obigen Beitrag ...
Grüße.
re: Frage an die, die sich 100% mit der STVZO bzw. STVO auskennen @Coopex schau :-)
Verfasst: Fr 20.06.03 00:01
von Flitzer
>Grund ist dass sie kein E-Prüfzeichen haben, d.h. sie sind nicht zur Montage am Fahrzeug zugelassen.
Stimmt so nicht ganz :-)
Prüfzeichen oder nicht ist egal, da diese Lampen nicht verbaut werden dürfen, fallen durch §49a StVZO raus.
>Du fährst somit ein Fahrzeug, dessen Versicherungsschutz erloschen ist.
Der Versicherungsschutz erlischt so schnell nicht. Da müsste die Unterbodenbeleuchtung schon ursächlich für den Unfall sein und selbst dann besteht Nachversicherungsschutz, allerdings kommt die Versicherung dann zu dir und fordert zurück.
>(Bei Kontrolle u.U. 1 Punkt in FL)
Nö. Momentan nur 5€, sonst nix. Kann dir allerdings passieren, daß du nicht weiterfährts bevor die Dinger ab sind.
Bei der HU gibt es keine Plakette,da erheblicher Mangel.
Wenn die Dinger unbedingt sein müssen, dann leg die Leitungen fest und die Lampen selbst abmontierbar, dazwischen eine Steckverbindung. Beim Treffen, wenn das Fz steht anbauen, leuchten lassen und danach wieder weg mit den Dingern.
Tschüß
Peter