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Offtopic: Wie kann ich mich gegen Mißbrauch einer Kontoeinzugsermächtigung...

Verfasst: Di 01.07.03 21:03
von Pioneer106Rallye
schützen???


Hab ein ganz schlechtes Gefühl dabei.


Danke


Christian

re: Offtopic: Wie kann ich mich gegen Mißbrauch einer Kontoeinzugsermächtigung...

Verfasst: Di 01.07.03 21:11
von Sordey307
Hi!


Deine Kontodaten können per Lastschriftverfahren nicht mißbraucht werden, da Du jedem Einzug von Geld von Deinem Konto widersprechen kannst. D.h. das Geld wird abgebucht; du meldest Dich bei Deiner Bank, dass das nicht in Ordnung ist und die Bank holt es GARANTIERT wieder zurück! (Und als extra darf der Abbuchende noch Gebühren zahlen!)


Fazit: Das Risiko ist gleich null!


MfG


Sordey

Vielen Dank! Dann kann ja nix schief gehen... *puh* bin echt erleichtert!

Verfasst: Di 01.07.03 21:16
von Pioneer106Rallye
>Hi!


>Deine Kontodaten können per Lastschriftverfahren nicht mißbraucht werden, da Du jedem Einzug von Geld von Deinem Konto widersprechen kannst. D.h. das Geld wird abgebucht; du meldest Dich bei Deiner Bank, dass das nicht in Ordnung ist und die Bank holt es GARANTIERT wieder zurück! (Und als extra darf der Abbuchende noch Gebühren zahlen!)


>Fazit: Das Risiko ist gleich null!


>MfG


>Sordey

re: Vielen Dank! Dann kann ja nix schief gehen... *puh* bin echt erleichtert!

Verfasst: Di 01.07.03 22:04
von Holger
man hat nur eine gewisse zeit, gegen abbuchungen zu widersprechen, 6 wochen wenn ich nicht irre..sollte man beachten


>>Hi!


>>Deine Kontodaten können per Lastschriftverfahren nicht mißbraucht werden, da Du jedem Einzug von Geld von Deinem Konto widersprechen kannst. D.h. das Geld wird abgebucht; du meldest Dich bei Deiner Bank, dass das nicht in Ordnung ist und die Bank holt es GARANTIERT wieder zurück! (Und als extra darf der Abbuchende noch Gebühren zahlen!)


>>Fazit: Das Risiko ist gleich null!


>>MfG


>>Sordey

re: Vielen Dank! Dann kann ja nix schief gehen... *puh* bin echt erleichtert!

Verfasst: Di 01.07.03 22:07
von Sordey307
>>man hat nur eine gewisse zeit, gegen abbuchungen zu widersprechen, 6 wochen wenn ich nicht irre..sollte man beachten>>





ja, hatte ich ganz vergessen. 6 Wochen ist richtig!


Gruß


Sordey

das gilt aber doch nicht für Überweisungen, oder?

Verfasst: Mi 02.07.03 07:58
von Take-It-Isi
hab da ein kleines bißchen ärger mit einem "ehemaligen" ebayer.

re: das gilt aber doch nicht für Überweisungen, oder?

Verfasst: Mi 02.07.03 08:13
von Timon
>hab da ein kleines bißchen ärger mit einem "ehemaligen" ebayer.


Ihr redet von verschiedenen Dingen. Was gemeint war, ist eine Einzugsermächtigung, also wenn ich die meine Kontodaten gebe und du was abbuchst. Das kann ich innerhalb der 6 Wochen widerrufen. Was du meinst, ist wenn ich dir Geld überweise. Das bekommste nicht so einfach wieder zurückgezogen.


Gruss


Frank

Wenn das Geld erstmal bei ner Überweisung gutgeschrieben wurde,

Verfasst: Mi 02.07.03 09:25
von André
dann kann man es nicht mehr zurückholen...


Solche Fälle haben wir öfters ;-)


Bei den Lastschriften ist das anders... Deshalb darf auch nicht jeder Kontoinhaber Lastschriften einziehen. Muss ne gewisse Bonität dahinter stehen...


Gruß


André

re: Wenn das Geld erstmal bei ner Überweisung gutgeschrieben wurde,

Verfasst: Mi 02.07.03 09:48
von Timon
>dann kann man es nicht mehr zurückholen...


>Solche Fälle haben wir öfters ;-)


Mir schwebt noch was im Gedächtnis, dass das Zurückholen mit Zustimmung des anderen Kontoinhabers/Bank geht...


Gruss


Frank

re: Offtopic: Wie kann ich mich gegen Mißbrauch einer Kontoeinzugsermächtigung..

Verfasst: Mi 02.07.03 19:21
von Thilo
Als Fachmann (bin Bankkaufmann) hier einige Erläuterungen:


Wenn Du jemanden als Zahlungspflichtigem eine Einzugsermächtigung erteilst, ist das für Dich eine sehr sichere Sache. Du brauchst 1. nicht zu befürchten, einen Zahlungstermin zu versäumen. 2. kannst Du die Abbuchung auf Deinem Konto bis zu 6 Wochen nach Abbuchung von Deiner Bank ohne Angabe von Gründen stornieren lassen und 3. ersparst Du Dir die Arbeit, einen Überweisungsbeleg auszufüllen. Der einzige Nachteil ist, Du mußt auf ausreichende Deckung auf Deinem Konto achten, sonst wird die Lastschrift womöglich von der Bank nicht eingelöst.


Vorsicht, neben der Einzugsermächtigung (Regelfall) gibt es noch den Abbuchungsauftrag. Bei diesem steht Dir kein 6 Wochen Widerrufsrecht zu. Ein solcher Abbuchungsauftrag muß übrigens bei Deiner Bank hinterlegt werden, wohingegen bei einer Einzugsermächtigung keine Bank Deine Einwilligung prüft. Das ist bei der Masse der Fälle gar nicht machbar. Dafür muß der Einziehende mit seiner Bank einen entsprechenden Vertrag schließen, daß er Lastschriften einziehen darf; es handelt sich hierbei nämlich um eine Kreditgewährung (wegen der 6 Wochen Rückgabefrist durch den Zahlungspflichtigen).


Bei einer Überweisung oder einem Dauerauftrag kann der Betrag nur zurückgerufen werden, solange der Empfänger noch keine Möglichkeit (Kontoauszug, Telefonbanking, Onlinebanking) hatte, von der Gutschrift Kenntnis zu erlangen. Danach geht das nur mit Zustimmung des Empfängers.


Ich hoffe das reicht Dir. Wenn noch Fragen sind, melde Dich.


Abgesehen davon sollte man sowieso mindestens 1 Mal im Monat seine Kontoauszüge abholen und diese sorgfältig prüfen.


Gruß Thilo