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Fragen zur Polizeikontrolle

Verfasst: Do 17.07.03 22:14
von Frank309
Hi,


welche Weisungen und Aufforderungen bei einer Polizeikontrolle muss man befolgen und welche kann man getrost ignorieren?


mfg Frank

re: Fragen zur Polizeikontrolle

Verfasst: Do 17.07.03 22:18
von Martin
>Hi,


>welche Weisungen und Aufforderungen bei einer Polizeikontrolle muss man befolgen und welche kann man getrost ignorieren?


Man sollte wohl ALLE Anweisungen befolgen??? Beschwerden kann man ja hinterher schriftlich verfassen?!!?





Gruß Martin





>mfg Frank

Großer Fehler ...

Verfasst: Do 17.07.03 22:34
von SubWOof3r
<center><img src="http://www.psa-car-style.de/subwoof3r/b ... "></center>


... irgendwelche Polizeianweisungen nicht befolgen!!!!!!


Beschwerden immer danach! :)


Grüße

re: Fragen zur Polizeikontrolle

Verfasst: Do 17.07.03 22:50
von Frank309
und wenn ich die nicht befolgen kann?


schrauben sie mal ihr rad ab. und ich hab aber den schlüssel für die felgendeckel nich bei?

re: Fragen zur Polizeikontrolle

Verfasst: Do 17.07.03 22:52
von Timon
>und wenn ich die nicht befolgen kann?


>schrauben sie mal ihr rad ab. und ich hab aber den schlüssel für die felgendeckel nich bei?


Naja, diese Anweisung ist ja ein bissel weit hergegriffen. Kein Polizist wird dir anweisen, dass du dein Auto auseinanderbaust. Und wenn doch, dann biste wohl bei einer bestimmten Sendung gelandet *g*


Oberste Devise bei einer Kontrolle ist immer noch: Freundlichkeit und nie dumme Antworten geben. Man kommt dann mit den Herren besser klar und die suchen nicht zwanghaft was an deinem Auto.


Gruss


Frank

re: Fragen zur Polizeikontrolle

Verfasst: Do 17.07.03 23:08
von olli206
Hi,


Du brauchst nur Angaben zur Person und zum Auto zu machen. Also, Führerschein, Fahrzeugschein und/oder Peronalausweis.


Problematisch wird es dann, wenn der kontrollierende Polizist z.B. Dein Fahrwerk, bzw. die Federn kontrollieren will.


Ist er der Annahme, dass da was nicht stimmt und kann nicht genau die Nummern lesen an der Feder, um sie mit dem Fahrzeugschein zu können, kann er sagen, ob Du ihm vielleicht hilfst (im eigenen Interesse). Also, Dein Rad abmontieren.


Machst Du das dann nicht und er will Dir böse mitspielen und hat ne starke Vermutung, dass da was nicht stimmt mit Deinem Fahrwerk, kann er Dein Fahrzeug kurzerhand "stilllegen". Bzw. abschleppen lassen.


Hoffe, ich konnte Dir helfen.


Gruss


Oliver

re: Fragen zur Polizeikontrolle

Verfasst: Do 17.07.03 23:12
von Frank309
Hi,


is mir bewusst. Zur Zeit sieht's bei uns nur so aus, dass es scheinbar über fünf zivile Einsatzwagen gibt, die Jagd auf tiefergelegte Autos machen. Und die wollen bestimmt was finden.


Gruß Frank

re: Fragen zur Polizeikontrolle

Verfasst: Do 17.07.03 23:14
von Timon
>Machst Du das dann nicht und er will Dir böse mitspielen und hat ne starke Vermutung, dass da was nicht stimmt mit Deinem Fahrwerk, kann er Dein Fahrzeug kurzerhand "stilllegen". Bzw. abschleppen lassen.


Gibt es da Fakten (Gesetzestexte etc.)? Weil meines Wissens nach dürfen die kein auto stilllegen, sondern können dich verdonnern, zum TÜV/Dekra zu gehen und das Auto danach nochmal bei der Polizei vorzuführen.


Gruss


Frank


>Hoffe, ich konnte Dir helfen.


>Gruss


> Oliver

re: Fragen zur Polizeikontrolle

Verfasst: Do 17.07.03 23:15
von Timon
>Hi,


>is mir bewusst. Zur Zeit sieht's bei uns nur so aus, dass es scheinbar über fünf zivile Einsatzwagen gibt, die Jagd auf tiefergelegte Autos machen. Und die wollen bestimmt was finden.


Ich könnte jetzt gehässig sein und sagen, wer alles ordentlich eingetragen hat, braucht nix zu befürchten *g*


Gruss


Frank

re: Fragen zur Polizeikontrolle

Verfasst: Do 17.07.03 23:25
von olli206
HI,


hmmm, den genauen Gesetzestext kann ich Dir nicht nennen.


Aber.....Sie können Dir auf jeden Fall nen TüvTermin aufbrummen.


Besteht jedoch "Gefahr". Also stimmt z.B. die Eintragung des Fahrwerks nicht (so erlischt der Versicherungsschutz) und sie können, wenn sie "schlecht drauf" sind das Auto an Ort und Stelle stilllegen.


Nur mal.....also ich hab noch nie von so was Extremen gehört. Ausser bei Treffen....da gibts schon ma so Sachen, vor allem, weil manche vor dem Treffen noch schnell die neuen Felgen drauf machen, aber diese nicht eingetragen sind.


Dann darf man nur weiterfahren, wenn man zufällig noch 4 "Ausweichräder" dabei hat. Ansonsten bleibt das Fahrzeug stehn.


Gruss