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???mildes Fahrverbot???

Verfasst: Mi 23.07.03 16:22
von JM
Hallo,


mir steht ein ziemliches wahrscheinliches Fahrverbot bevor!


Besteht da die Möglichkeit dieses in einer milden Form zu verhängen (rein nur für die Benutzung zur Arbeitsstelle und zurück/ oder ein Fahrtenbuch), oder in einer höheren Geldbuße umzuwandeln???


Schließlich hab ich mir bisher nix besonderes und fahrlässiges im StV zu kommen lassen... wird das nicht berücksichtigt???


Ich frage deshalb da mein Arbeitsplatz ohne Auto nicht zu erreichen ist - wegen Schichtbetrieb und dadurch dürftige Verkehrverbindung und eben der Entfernung!


Sollte ich dies schon in der Anhörung erwähnen, oder gibt es die Möglichkeit wenn der Bescheid eintrifft???


Auch die Beweismittel, sollten die von mir angefordert werden???


Wie verläuft das nach eintreffen der Anhörung bei mir weiter und wie genau kann ich die 4 Wochen in den 4 Monaten festlegen???


Danke für Hilfe und Tipps

re: ???mildes Fahrverbot???

Verfasst: Mi 23.07.03 16:32
von Shadow
Hay !


Es gibt die Möglichkeit das Fahrverbot gegen eine verdoppelung der Strafe zu tauschen. Allerdings nur wenn die Strafe wegen einer "geringfügigkeit" ausgesprochen wurde (also nicht bei 140 inner Ortschaft :-))


Das kannst du nachdem das Fahrverbot verhängt wurde folgendermassen machen : Du bittest deinen Chef oder Vorgesetzten darum dir einen Brief aufzusetzen indem er beschreibt daß du zwingend zur ausübung deines Berufes ein PKW brauchst. Am besten noch weil du immer zwischen den Firmen hin und her pendeln musst oder so... dann das Ding zum Amt schicken und hoffen (garantie gibt dir keiner ist ermessenssache)...


Viel Glück !!


Thorsten

re: ???mildes Fahrverbot???

Verfasst: Mi 23.07.03 20:55
von Frank K.
Hi,


ganz wichtig ist in dem Fall wohl auch ein Anwalt der sich damit auskennt. Wenn du wirklich so zwingend auf den Führerschein angewiesen bist solltest du dir das wohl 'gönnen'.


Grüßle


Frank K.