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was ist beim vorübergehenden stillegen zu beachten?
Verfasst: Di 12.08.03 18:45
von sebi306
hi, habe gestern meine karre abgemeldet, was muss ich beachten wegen neu anmeldung etc. weil ichhabe mal gehört das wnen ein wagen so und so lange nicht angemeldet ist das der wieder zum tüv muss etc....
ich glaube
Verfasst: Di 12.08.03 18:53
von funkykowal
nach 2 jahren stillegung ist eine vollabnahme fällig
...
Verfasst: Di 12.08.03 18:55
von 306er-Cruiser
du kannst meiner kenntnis nach das auto für 18 monate still(l)egen, ohne daß du ne neue vollabnahme brauchst ... also innerhalb dieser zeit einfach wieder anmelden ... voraussetzung ist natürlich die gültige tüv-plakette und die grüne abmeldebescheinigung
grüße aus aschaffenburg
danke :)
Verfasst: Mi 13.08.03 04:02
von sebi306
>hi, habe gestern meine karre abgemeldet, was muss ich beachten wegen neu anmeldung etc. weil ichhabe mal gehört das wnen ein wagen so und so lange nicht angemeldet ist das der wieder zum tüv muss etc....