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welche rechtlichen Mittel hab ich?

Verfasst: Mi 27.08.03 19:48
von Waldfee106
Hi!


Ich hab geschaut .... der Heckscheibenaufkleber ist beschädigt - Schwanz eingerissen und üble Blasen drin (siehe Beitrag unten)


Kann ich die Firma irgendwie zwingen, mir die Kosten für den Aufkleber und das Anbringen zu ersetzen???


Ist für mich schon ein Haufen Kohle ... und so kanns net bleiben.


Auf alle Fälle nehm ich morgen nen starken Mann mit.


Mit was kann ich kontern???


Ich will da so gern aufn Tisch hauen!


Brauche Tips


Danke!!!


<img src="http://www.gif-para.de/Linien/eule2_6kb.gif">


Liebe Grüße


<font color=green>*Waldfee*</font>

gewährleistung...

Verfasst: Mi 27.08.03 20:03
von obelix
muss nicht nur auf das material sondern auch auf die verarbeitunggegeben werden.


geh hin und verlange nachbesserung:-)


da das teil kaputt ist geht das natürlich nicht. also gibt es einen neuen aufkleber.


weise sie auf das neue gewährleistungsrecht hin und lass durchblinzeln, dass du - für den fall dass


sie sich querstellen - deinen rechtschutz mit der sache betrauenb wirst.


versuch es aber auf jeden fall erst auf die freundliche.


lass dich ned abspeisen, man kann folie BLASENFREI und ohne risse aufbringen. und zwar überall.


alles eine frage des könnens.


gruss


obelix

ich hab nur normalen Rechtsschutz ... kann der das auch?

Verfasst: Mi 27.08.03 20:23
von Waldfee106
Ich befürchte dass ich bei dem auf Granit beißen werde....


Kleine Frau ..... die läßt man zappeln ...


Ich hab so eine Wut! (muß ich mich zusammenreißen, freundlich zu bleiben)


Danke - ich versuchs mal morgen ABER glaube nicht, dass es was wird :(


Haufen Kohle für nix


<img src="http://www.gif-para.de/Linien/Linien_4/ ... 0bytes.gif">


Liebe Grüße


<font color=green>*Waldfee*</font>

re: ich hab nur normalen Rechtsschutz ... kann der das auch?

Verfasst: Mi 27.08.03 20:33
von InformatiX
Hoi,


joa, dein normaler Rechtsschutz kann das auch..


Die haben da eh ned groß die Wahl, du hast einen einfachen Auftrag gegeben "anbringen des Aufklebers" und sie haben diesen Auftrag nicht ordnungsgemäß und mit groben Mängeln durchgeführt.


Nachbesserung ist in dem Fall wohl nicht möglich, also müssen die dir die Kosten rückerstatten undn neuen Aufkleber löhnen.


Bei so einer einfachen Tätigkeit sollte es da au keine großen Diskussionen geben, schließlich bringen es ungeübte Leute vor der Haustüre hin, nen Aufkleber auf Anhieb mittig und blasenfrei auf die Scheibe zu kleben, und das beim ersten Versuch.


Wenn ne Werbe-/Druck-/etc - Firma bei sowas patzt..naja, das steht für qualität :)


Erstmal freundlich probieren, und wenn das nix hilft, auf stur schalten und lass dich mit nix andren wie mitm Geld für die "durchgeführte Arbeit" und den Aufkleberkosten abspeisen...


Wenn du noch jmd brauchst, der zur Not richtig aufn Tisch haut, ruf mich an :)


Greetz und viel Erfolg


Steffen


>Ich befürchte dass ich bei dem auf Granit beißen werde....


>Kleine Frau ..... die läßt man zappeln ...


>Ich hab so eine Wut! (muß ich mich zusammenreißen, freundlich zu bleiben)


>Danke - ich versuchs mal morgen ABER glaube nicht, dass es was wird :(


>Haufen Kohle für nix


><img src="http://www.gif-para.de/Linien/Linien_4/ ... 0bytes.gif">


>Liebe Grüße


><font color=green>*Waldfee*</font>

ich habe meinen Mitgeh - Mann bereits gebucht *ffg*

Verfasst: Mi 27.08.03 20:38
von Waldfee106
schicke 1,90 groß und an die 120 Kilo .... ich denke das reicht fürs erste *g*


Danke fürs Glückwünschen!! Ich sag Dir morgen Bescheid, wie es lief :)


<img src="http://www.gif-para.de/Linien/Linien_4/ ... 0bytes.gif">


Liebe Grüße


<font color=green>*Waldfee*</font> *diejetztlernengehtnachderAufregung*

re: ich hab nur normalen Rechtsschutz ... kann der das auch?

Verfasst: Mi 27.08.03 20:38
von Timon
>Nachbesserung ist in dem Fall wohl nicht möglich, also müssen die dir die Kosten rückerstatten undn neuen Aufkleber löhnen.


Wenn du Pech hast, reden die sich damit raus, dass die Folie nix getaugt hat. Das ist das Problem, wenn man mehrere Firmen beauftragt, um eine Sache machen zu lassen. Ich habe sowas Ähnliches mit Scheinwerferblenden durch.


Gruss


Frank

das klingt nach nem überzeugenden argument :) :) *daumendrück* (o.t)

Verfasst: Mi 27.08.03 20:42
von InformatiX
kein Text

re: ich hab nur normalen Rechtsschutz ... kann der das auch?

Verfasst: Mi 27.08.03 20:45
von InformatiX
hmm..


ist das nicht so, daß in der ersten zeit (der zeit der gesetzlichen gewährleistung) die firma beweisen muss, daß sie ned schuld ist..?


nach ablauf dieser zeit, ist dann imho der kunde drann zu beweisen, daß die firma gepfuscht hatte..


bin mir da aber jetzt ned ganz sicher, wirtschaftskunde ist schon ne weile her :)


greetz


steffen





>>Nachbesserung ist in dem Fall wohl nicht möglich, also müssen die dir die Kosten rückerstatten undn neuen Aufkleber löhnen.


>Wenn du Pech hast, reden die sich damit raus, dass die Folie nix getaugt hat. Das ist das Problem, wenn man mehrere Firmen beauftragt, um eine Sache machen zu lassen. Ich habe sowas Ähnliches mit Scheinwerferblenden durch.


>Gruss


>Frank

re: ich hab nur normalen Rechtsschutz ... kann der das auch?

Verfasst: Mi 27.08.03 20:50
von Timon
>hmm..


>ist das nicht so, daß in der ersten zeit (der zeit der gesetzlichen gewährleistung) die firma beweisen muss, daß sie ned schuld ist..?


>nach ablauf dieser zeit, ist dann imho der kunde drann zu beweisen, daß die firma gepfuscht hatte..


>bin mir da aber jetzt ned ganz sicher, wirtschaftskunde ist schon ne weile her :)


Ja, so ist es wohl in der Theorie. Bei den Blenden war es so, dass die Firma gesagt hat, das sie sich an die Anleitung gehalten hat. Die waren verzogen, also war das Material fehlerhaft. Mattig hat eine Materialprüfung gemacht und gemeint, dass zu heiss getrocknet wurde. So ging das hin und her, bis ich die Gedauld verloren habe und dann hat sich Mattig bereiterklärt, neue Blenden zu schicken und die Lackiererei hat die wieder lackiert. Ging glimplich ab, aber es lässt sich bei solchen Dingen immer schwer beweisen, wer Schuld hat. Und bei einem Aufkleber vom 80cm könnte man sagen, dass Falten auf einer gewölbten Scheibe nicht ausbleiben.


Aber trotzdem viel Glück an die Waldfee.


Gruss


Frank

korrekt, beweislast während der ersten 6 monate liegt bei der firma... (o.t)

Verfasst: Mi 27.08.03 20:52
von obelix
kein Text