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Suche ne ABE für einen Sportgrill - 306

Verfasst: Mo 15.09.03 22:48
von ChiLLi306
<center><img src="http://www.komacrew.de/danny/pfdpage/ba ... "></center>


Hi...


hat jmd. ne ABE fürn Sportgrill...? Habe den Sportgrill von Tox Design, allerdings nirgends ne Marke drauf, also kann man das anhand der Firma auf der ABE auch nicht feststellen...


Wenn es geht bitte mailen!


Danke


Daniel

abe? sportgrill?

Verfasst: Mo 15.09.03 22:54
von pongi
wäre mir neu das man für einen kühlergrill eine abe braucht.

re:

Verfasst: Di 16.09.03 07:12
von ChiLLi306
<center><img src="http://www.komacrew.de/danny/pfdpage/ba ... "></center>


Beim Kollegen anderes Fabrikat, war eine ABE dabei... deswegen... ob nötig oder unnötig.. mir wäre es schon lieber eine dabei zu haben... aber generell brauch man die wohl nicht ?!?!?!

re: abe? sportgrill? und ob!

Verfasst: Di 16.09.03 07:30
von -INSOMNIAC-
<center><img src="http://mitglied.lycos.de/p205look/club/ ... "></center>


>wäre mir neu das man für einen kühlergrill eine abe braucht.


dachte ich auch mal, aber für meinen neuen brauch ich auch eine.

und die ganzen selber umgebauten? alles ohne tüv? (o.t)

Verfasst: Di 16.09.03 20:06
von pongi
kein Text

Kühlergrills, Spoilerlippen etc...

Verfasst: Di 16.09.03 22:00
von Red Runner
Moin,


die Sache ist, glaube ich zumindest :-), die:


Jeder Umbau am Äußeren des Fahrzeugs ist eintragungspflichtig, da


a) die Aerodynamik des Fahrzeugs verändert wird


b) wichtige technische Eigenschaften verändert werden (zB. Bremsenkühlung)


c) das Crashverhalten geändert wird (zB. splitternde Materialen)


Nun erinnern sich aber die Tüv-Prüfer wohl auch mal daran, dass sie eigentlich Prüfer und nicht ABE-Abschreiber sind. Daraus ergibt sich dann wohl für die Praxis:


- ein modifizierter Kühlergrill ist nicht eintragungspflichtig, da er nicht im direkten Aufprallbereich für Fußgänger ist.


- Renngitter, s.o.


- eine Gummilippe unterhalb der Stoßstange wird nicht eingetragen, da das Verletzungsrisiko gleich null ist und das Material selbst geprüft ist (an einem anderen Fahrzeug ist das ja Serie = geprüft = legal)


Trotzdem gibt es dann für manche dieser Teile eine ABE, da sie


a) genaugenommen doch erforderlich ist


b) Kundenfang


Nur um es nochmal deutlich zu machen, ich -glaube-, dass es so ist, ich weiß es aber nicht. Ich kann es also nicht mit irgendwelchen Paragraphen, Richtlinien o.ä. belegen.


Greetz


RR

re:

Verfasst: Mi 17.09.03 07:21
von ChiLLi306
<center><img src="http://www.komacrew.de/danny/pfdpage/ba ... "></center>


Jo ich danke dir.. Ich denke das war auch erstmal genug Aufklärung...