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3W Standlichtlampem zulässig ?

Verfasst: Mi 08.10.03 22:39
von Aron
moin...


ich habe mir vorhin 2 Lämpchen für vorn gekauft weil eine durch ist,


jedoch habe ich da wohl gepennt weil das die w3w sind und es müssen


ja w5w rein, so, drinn habe ich sie noch nicht, aber kommen die optisch


sehr viel dunkler ?


mfG,,,Aron

re: 3W Standlichtlampem zulässig ?

Verfasst: Mi 08.10.03 22:50
von Timon
>moin...


>ich habe mir vorhin 2 Lämpchen für vorn gekauft weil eine durch ist,


>jedoch habe ich da wohl gepennt weil das die w3w sind und es müssen


>ja w5w rein, so, drinn habe ich sie noch nicht, aber kommen die optisch


>sehr viel dunkler ?


Hallo,


ich denke, die kannst du getrost drinne lassen. Man sieht den Unterschied zwischen 5 Watt und 3 Watt, aber bei Standlicht dürfte das kaum auffallen, zumal ja noch die 21 Watt drüber leuchten. Wenn du die Lampen auf beiden Seiten wechselst, dann kriegt das kein Mensch mit. Ob die erlaubt sind als Standlicht, weiss ich nicht, in der STVO und der STVZO habe ich dazu nichts gefunden.


Gruss


Frank

nicht zulässig

Verfasst: Do 09.10.03 09:12
von Red Runner
Moin,


merkt man zwar vielleicht nicht, aber zulässig sind 3W-Lampen definitiv nicht. Standlicht muss 5W haben.


Wegen den paar Cent würde ich meinen Versicherungsschutz nicht riskieren.


Greetz


RR





>>moin...


>>ich habe mir vorhin 2 Lämpchen für vorn gekauft weil eine durch ist,


>>jedoch habe ich da wohl gepennt weil das die w3w sind und es müssen


>>ja w5w rein, so, drinn habe ich sie noch nicht, aber kommen die optisch


>>sehr viel dunkler ?


>Hallo,


>ich denke, die kannst du getrost drinne lassen. Man sieht den Unterschied zwischen 5 Watt und 3 Watt, aber bei Standlicht dürfte das kaum auffallen, zumal ja noch die 21 Watt drüber leuchten. Wenn du die Lampen auf beiden Seiten wechselst, dann kriegt das kein Mensch mit. Ob die erlaubt sind als Standlicht, weiss ich nicht, in der STVO und der STVZO habe ich dazu nichts gefunden.


>Gruss


>Frank

re: nicht zulässig

Verfasst: Do 09.10.03 09:34
von Timon
Hallo,


>Wegen den paar Cent würde ich meinen Versicherungsschutz nicht riskieren.


Versicherungsschutz verlieren wegen Lampen, die man eh kaum sieht?


Gruss


Frank

re: nicht zulässig

Verfasst: Do 09.10.03 11:44
von 206cc
>Hallo,


>>Wegen den paar Cent würde ich meinen Versicherungsschutz nicht riskieren.


>Versicherungsschutz verlieren wegen Lampen, die man eh kaum sieht?


>Gruss


>Frank


Ja versicherungen sind da echt genau. weil wenn du die falschen Teile am Auto hast, und die finden das raus dann biste deinen schutz los.


Ist genauso wie mit tuningteilen die von Tüv zwar eingetragen sind, aber durch den der Unfall schwerer oder aufgetreten ist.


Die wollen doch alle nur dein Geld und wenn es geht nicht zahlen.


Kenne da so einige Härtefälle.


Und unwissenheit, schützt vor Strafe nicht.


LG


Jens

re: nicht zulässig

Verfasst: Do 09.10.03 13:22
von Timon
>>Versicherungsschutz verlieren wegen Lampen, die man eh kaum sieht?


>Ja versicherungen sind da echt genau. weil wenn du die falschen Teile am Auto hast, und die finden das raus dann biste deinen schutz los.


Ich denke, da spielt noch sowas wie "Verhältnismässigkeit". Damit dürfte man auch vor Gericht sehr gute Chancen haben, weil die 2 Watt weniger bei funktionierendem Abblendlicht wohl kaum auffallen dürften.


Gruss


Frank

hab sie grade eingebaut...

Verfasst: Do 09.10.03 19:26
von Aron
die haben ungefähr die gleiche Helligkeit wie die alte fast kaputte noch


gehende Lampe, aber ich werd mir das nochmal überlegen ob ich die


drinn lasse, kosten ja echt nur 1,39


ok, also man dankt erstmal


mfG,,,Aron

Standlicht ist KEIN Fahrlicht

Verfasst: Do 09.10.03 20:48
von Markus@
Beim 307 übertönnt daß Abblendlicht zwar nicht daß Standlicht, aber ich möchte mal den sehen, der dich wegen einer 2 Watt schwächeren Lampe im Standlicht übersieht, wenn daneben ein 55W Brenner ist.


Man sollte ebenfalls auch eine gewisse Streuung bei den LAmpen nicht vergessen.