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ebay: sorry ich weis ist hier verkert aber ich brauche hilfe

Verfasst: Di 14.10.03 12:02
von sk85
t610 bei ebay gekauft und jetzt gibs probleme...brauche rat...


habe ein t610 bei ebay gekauft...


Die beschreibung:Biete SonyEricsson T610 ohne Vertrag, T-Mobile gelabelt, 3 Wochen jung, in Originalverpackung inkl. Handbüchern und Software. Headset und Super Ledertasche sind auch dabei. Handy ist in Top-Zustand und Ohne optische oder Technische Mängel. Bei meiner Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Ich versichere, dass der angebotene Gegenstand in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Als Privatperson erfolgt Lieferung unter Gewährleistungsausschluß.


das problem ist das ich das handy gerne kaufen würde aber erkann mir nicht beweisen das das handy erst 3 wochen alt ist weil er keine rechnug hat.(aber er versichert es mir ohne rechnug ) es kann ja auch von Laster gefallen sein... er könnte ja einfach in den laden gehen wo er es gekauft hat und eine rechnugskopie verlangen dann wäre das problem gelöst aber das will er nicht machen...


Jetzt meine frage was soll ich machen? soll ich es trotzdem kaufen oder muß ich es kaufen??? oder muß ich es nicht kaufen? sagt wer will seinen anwalt ein einschalten wenn ich es nicht kaufe...


(NUR WENN ICH ES SO KAUFE HABE ICH KEINE GARANTIE...)


mfg (sk206)

re: ebay: sorry ich weis ist hier verkert aber ich brauche hilfe

Verfasst: Di 14.10.03 12:19
von Andy
Du hast die möglichkeit dein gebot zurückzuziehen wenn die Auktion noch nicht beendet ist. Ein kleiner Rat in der Zukunft immer darauf achten bei Waren wo noch Garantie drauf ist sollte die Rechnung dabei sein. Und um sich Ärger zu sparen den Verkäufer vor dem Bieten Fragen.>t610 bei ebay gekauft und jetzt gibs probleme...brauche rat...


>habe ein t610 bei ebay gekauft...


>Die beschreibung:Biete SonyEricsson T610 ohne Vertrag, T-Mobile gelabelt, 3 Wochen jung, in Originalverpackung inkl. Handbüchern und Software. Headset und Super Ledertasche sind auch dabei. Handy ist in Top-Zustand und Ohne optische oder Technische Mängel. Bei meiner Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Ich versichere, dass der angebotene Gegenstand in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Als Privatperson erfolgt Lieferung unter Gewährleistungsausschluß.


>das problem ist das ich das handy gerne kaufen würde aber erkann mir nicht beweisen das das handy erst 3 wochen alt ist weil er keine rechnug hat.(aber er versichert es mir ohne rechnug ) es kann ja auch von Laster gefallen sein... er könnte ja einfach in den laden gehen wo er es gekauft hat und eine rechnugskopie verlangen dann wäre das problem gelöst aber das will er nicht machen...


>Jetzt meine frage was soll ich machen? soll ich es trotzdem kaufen oder muß ich es kaufen??? oder muß ich es nicht kaufen? sagt wer will seinen anwalt ein einschalten wenn ich es nicht kaufe...


>(NUR WENN ICH ES SO KAUFE HABE ICH KEINE GARANTIE...)


>mfg (sk206)

re: ebay: sorry ich weis ist hier verkert aber ich brauche hilfe

Verfasst: Di 14.10.03 12:23
von 605 SV
Wenn die Auktion ausgelaufen ist und du der Höchstbieter bist, musst du eigentlich den Artikel abnehmen. Dann hast du den Artikel gekauft.


Wenn du nicht der Käufer bist, dann lass die Finger von dem Handy.


Erst recht, wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann woher das Handy stammt.

re: ebay: sorry ich weis ist hier verkert aber ich brauche hilfe

Verfasst: Di 14.10.03 12:24
von Holger
du hast einen rechtkräftigen kaufvertrag mit abgabe deines gebotes geschlossen. wenn du es also nicht abnimmst und bezahlst, kommst du in verzug, etc. etc bis hin zum schadensersatz


wenn er nicht geschrieben hat, dass er ne rechnung mit dazu gibt, sondern gewährleistung extra ausschliesst....dann hättest du halt vorm klicken lesen sollen.


ob unabhängig davon das handy 3 wochen alt ist, ist zwar eine zugesicherte eigenschaft, aber deren wahrheitsgehalt kannst du auch nicht widerlegen, egal ob mit oder ohne rechnung


also, pech gehabt.





>t610 bei ebay gekauft und jetzt gibs probleme...brauche rat...


>habe ein t610 bei ebay gekauft...


>Die beschreibung:Biete SonyEricsson T610 ohne Vertrag, T-Mobile gelabelt, 3 Wochen jung, in Originalverpackung inkl. Handbüchern und Software. Headset und Super Ledertasche sind auch dabei. Handy ist in Top-Zustand und Ohne optische oder Technische Mängel. Bei meiner Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Ich versichere, dass der angebotene Gegenstand in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Als Privatperson erfolgt Lieferung unter Gewährleistungsausschluß.


>das problem ist das ich das handy gerne kaufen würde aber erkann mir nicht beweisen das das handy erst 3 wochen alt ist weil er keine rechnug hat.(aber er versichert es mir ohne rechnug ) es kann ja auch von Laster gefallen sein... er könnte ja einfach in den laden gehen wo er es gekauft hat und eine rechnugskopie verlangen dann wäre das problem gelöst aber das will er nicht machen...


>Jetzt meine frage was soll ich machen? soll ich es trotzdem kaufen oder muß ich es kaufen??? oder muß ich es nicht kaufen? sagt wer will seinen anwalt ein einschalten wenn ich es nicht kaufe...


>(NUR WENN ICH ES SO KAUFE HABE ICH KEINE GARANTIE...)


>mfg (sk206)

Frag nach der Imei Nr oder halt Seriennummer

Verfasst: Di 14.10.03 12:50
von Bire
damit Kannste bei Sony Ericsson nachfragen und die sagen dir ob da Garantie drauf ist oder nicht, bzw wie lange. Hab dasselbe und bin Supper zufrieden damit nebenbei;-)


>t610 bei ebay gekauft und jetzt gibs probleme...brauche rat...


>habe ein t610 bei ebay gekauft...


>Die beschreibung:Biete SonyEricsson T610 ohne Vertrag, T-Mobile gelabelt, 3 Wochen jung, in Originalverpackung inkl. Handbüchern und Software. Headset und Super Ledertasche sind auch dabei. Handy ist in Top-Zustand und Ohne optische oder Technische Mängel. Bei meiner Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Ich versichere, dass der angebotene Gegenstand in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Als Privatperson erfolgt Lieferung unter Gewährleistungsausschluß.


>das problem ist das ich das handy gerne kaufen würde aber erkann mir nicht beweisen das das handy erst 3 wochen alt ist weil er keine rechnug hat.(aber er versichert es mir ohne rechnug ) es kann ja auch von Laster gefallen sein... er könnte ja einfach in den laden gehen wo er es gekauft hat und eine rechnugskopie verlangen dann wäre das problem gelöst aber das will er nicht machen...


>Jetzt meine frage was soll ich machen? soll ich es trotzdem kaufen oder muß ich es kaufen??? oder muß ich es nicht kaufen? sagt wer will seinen anwalt ein einschalten wenn ich es nicht kaufe...


>(NUR WENN ICH ES SO KAUFE HABE ICH KEINE GARANTIE...)


>mfg (sk206)

wenn einer sein handy...

Verfasst: Di 14.10.03 13:37
von Totti
verkauft, was drei wochen alt ist und keine rechnung darüber hat, is da was faul dran. und wenn er nicht in den laden gehen will wo er es gekauft hat um sich ne rechnungskopie zu holen, dann is da was oberfaul.


aber wenn du geboten hast und den zuschlag bekommen hast, ist es leider rechtskräftig. aber anhand der id nummer kann man auch feststellen ob das gerät gekauft oder vom laster gefallen ist. man muss nur dem hersteller ein wenig auf die füße treten das die da nachschauen.


ich wollte auch mal ein nokia kaufen und hab da erst nachgefragt. das war nicht legal erworben. hab den typ zwar net verpfiffen aber gekauft hab ichs auch net.


gruß totti

kleine auflösung....

Verfasst: Di 14.10.03 15:37
von Jogy
Ich würde das Teil nicht nehmen. Wenn das Hehlerware ist ist das Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig also ungültig und du bekommst das Teil abgenommen wenn das ganze rauskommt! Und wenn der Typ keine Rechnung hat muss er erstmal beweisen das es nicht gestohlen ist und wenn es geklaut ist wird er sowieso nicht zur Polizei gehen.


Im weitesten Sinne ist das ganze Geschäft auch vortäuschung falscher Tatsachen weil er ja angibt das es 3 Wochen alt ist aber beweisen kann er das nicht!!


MFG jogy

@ jogy

Verfasst: Di 14.10.03 16:40
von sk
du meinst ich muß es nicht kaufen???

re: @ jogy

Verfasst: Di 14.10.03 16:59
von Holger
>du meinst ich muß es nicht kaufen???


sorry, aber die meinung teile ich nicht, ER muss nicht beweisen, dass es NICHT geklaut ist ( lol, witzige idee ). Das rechtsgeschäft ist in keinster weise nichtig, dafür ist kein grund ersichtigt. nur weil er behauptet, es sei neu, aber er habe keine rechnung, gibt keinerlei hinweis auf diebesgut, den du irgendwo verwenden könntest.


du kannst es natürlich versuchen, aber wenns hart auf hart kommt, verlierst du auf jeden fall....ich hatte immer die besten klausuren im grundstudium bgb *grins* du kannst mir also zumindest ein stück weit vertrauen.

ich würd es nicht nehmen denn

Verfasst: Di 14.10.03 17:34
von 205erle
wenn es normal gekauft wurde ist es kein problem dafür eine garantie aufzuzteiben und ein ehrlicher ebay macht sowas einfach. und innerhalb von drei wochen wird er auch nicht vergessen haben wo er es gekauft hat. wenn es nicht ganz saubere ware ist, wird er versuchen druck auf dich auszuüben um es loszuwerden, wird aber bei nichtabnahme garantiert keinen anwalt einschalten, denn welcher verbrecher geht von sich aus so ein risiko ein ?


gruß 205erle