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Kurze Frage zu Versicherungswechsel

Verfasst: Di 28.10.03 20:31
von HiFi
Ich möchte nun auch zur EUROPA Versicherung wechseln. Welche Reihenfolge sollte ich dabei einhalten?


Alte Versicherung kündigen und gleichzeitig Antrag für neue Versicherung einschicken? Oder auf Bestätigung der Abmeldung warten und erst dann neu anmelden?

Viel Spass da!

Verfasst: Di 28.10.03 20:52
von dol
>Ich möchte nun auch zur EUROPA Versicherung wechseln. Welche Reihenfolge sollte ich dabei einhalten?


>Alte Versicherung kündigen und gleichzeitig Antrag für neue Versicherung einschicken? Oder auf Bestätigung der Abmeldung warten und erst dann neu anmelden?

re: Kurze Frage zu Versicherungswechsel

Verfasst: Di 28.10.03 20:53
von 405blanc
Kündigung per Einschreiben an den Versicherer. Am besten nach Erhalt der Rechnung füs neue Jahr, dann hast du einen Monat Zeit zu kündigen.


Den neuen ANtrag kannst du ruhig schon vorher stellen! Notfalls lässt dieser nämlich inner halb 2 Wochen nach Erhalt der Police widerrufen.

Jaja, ich kenne die Erfahrungen hie - aber das ist meine Brieftasche egal... :-(

Verfasst: Di 28.10.03 20:54
von HiFi
>>Ich möchte nun auch zur EUROPA Versicherung wechseln. Welche Reihenfolge sollte ich dabei einhalten?


>>Alte Versicherung kündigen und gleichzeitig Antrag für neue Versicherung einschicken? Oder auf Bestätigung der Abmeldung warten und erst dann neu anmelden?

Sorry, aber falsch!

Verfasst: Di 28.10.03 21:48
von Axel406Coupe
Ein Wechsel des Versicherers ist bis spätestens 30.11. des Jahres (Eingangsdatum des Kündigungsschreibens beim Versicherer) möglich.


Die Rechnung abzuwarten ist also falsch, weil diese - Zahlungstermin 01.01.2004 vorausgesetzt - erst in der zweiten Dezemberhälfte eintrudeln wird!!! Dann aber ist es zu spät!!!


Weiters ist zu beachten: Die Haftpflichtversicherung für einen PKW muss jede Versicherung annehmen (wegen des Wortteils "Pflicht"), Teil- oder Vollkasko aber nicht! Die kann abgelehnt werden, was z. B. bei zu versichernden Ferraris oft passiert.


Also: Vorher bei der Versicherung ggf. vorab per Anruf oder Email abklären, ob der gewünschte Versicherungsschutz (Teil- oder Vollkasko) auch wirklich zugestanden wird. Sonst fährt man u. U. ein Jahr ohne Kasko durch die Lande...


Gruss Axel

re: Jaja, ich kenne die Erfahrungen hie - aber das ist meine Brieftasche egal... :-(

Verfasst: Di 28.10.03 23:02
von dol
nene... is schon in Ordnung.. ich versuche auch wieder bei ner billig Versicherung unter zu kommen. Wenn man da so 200-300 € im Jahr spart, mach ich das spielchen gerne mit und suche mir halt nächstes Jahr wieder ne neue...


Gruss


Manuel


>>>Ich möchte nun auch zur EUROPA Versicherung wechseln. Welche Reihenfolge sollte ich dabei einhalten?


>>>Alte Versicherung kündigen und gleichzeitig Antrag für neue Versicherung einschicken? Oder auf Bestätigung der Abmeldung warten und erst dann neu anmelden?

re: Sorry, aber falsch!

Verfasst: Mi 29.10.03 07:43
von Timon
>Ein Wechsel des Versicherers ist bis spätestens 30.11. des Jahres (Eingangsdatum des Kündigungsschreibens beim Versicherer) möglich.


Das stimmt m.E. so auch nicht. Die Kündigung ist einen Monat vor Vertragsende möglich. Da die KFZ-Versicherungen aber i.d.R. bis zum Jahresende gelten, stimmt das mit dem 30.11. wiederum *g*


>Die Rechnung abzuwarten ist also falsch, weil diese - Zahlungstermin 01.01.2004 vorausgesetzt - erst in der zweiten Dezemberhälfte eintrudeln wird!!! Dann aber ist es zu spät!!!


Kommt drauf an. Wenn ich mich nicht irre, kannst du bis zu einem Monat nach Erhalt des Schreibens kündigen. Wenn eine Erhöhung dabei ist, sowieso.


Gruss


Frank

re: Kurze Frage zu Versicherungswechsel

Verfasst: Mi 29.10.03 14:06
von JS
>Ich möchte nun auch zur EUROPA Versicherung wechseln. Welche Reihenfolge sollte ich dabei einhalten?


>Alte Versicherung kündigen und gleichzeitig Antrag für neue Versicherung einschicken? Oder auf Bestätigung der Abmeldung warten und erst dann neu anmelden?


- Versicherung bis 30.11. zum Ende der Hauptfälligkeit kündigen, damit ist der klassische Formfehler mit dem Datum vermieden, der die Kündigung unwirksam macht.


-Per Einschreiben (mit Rückschein) kündigen, denn nicht jeder Versicherer bestätigt die Kündigung.


-Nach dem 30.11. gibt es noch ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag erhöht wird, darauf würde ich mich aber nicht verlassen, wenn ich schon jetzt vorhabe den Versicherer zu wechseln.


-Dann den Antrag bei der neuen Gesellschaft stellen.





Auch wenn es trivial klingt... aufpassen, daß die Kündigung keine Formfehler enthält, die sie ungültig machen. Manche Versicherungen weisen erst nach dem 30.11. auf die Ungültigkeit hin, damit der Kunde den Fehler nicht mehr korrigieren kann.


Ein "Klassiker" ist z.B. die Kündigung zum 30.11. ,statt bis 30.11. zum 31.12. 24:00, bzw 1.1. 0:00. oder eine fehlende Unterschrift.