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Kleine Rechtsfrage...
Verfasst: Fr 21.11.03 13:29
von madmat
Hallo,
aaalso....vor Kurzem hatte ich ein Golf3 Stoffverdeck gekauft um zu probieren ob es sich ohne RIESEN Aufwand auf einen 205 anpassen lässt, ging leider nicht, da die Glasscheibe zu viel Ärger machte.
Bis dahin hatten wir aber nix verändert, nur Kleinigkeiten die alle wieder rückgängig gemacht wurden.
Also: verkaufen.
Im Golfcabrioforum inseriert, Typ ausm Ruhrgebiet ruft an, ist 2 Tage später da. Kuckt sich das Verdeck ausgiebig an, klappt auf und zu, alles prima.
Jetzt krieg ich ´ne Mail, das Verdeck sei unsachgemäss ausgebaut worden, da würden ja 5cm Stoff am Rand fehlen etc...
Super, hab ich doch keine Ahnung von, ich habs ja nicht ausgebaut und weiss auch nicht wieviele cm Stoffrand ein Golfcabrioverdeck so normalerweise aufweisen muss.
Deshalb hatte ich ihm auch ausdrücklich gesagt: kucks dir genau an, ich übernehme weder Garantie noch Gewährleistung dass alles OK ist.
Jetzt will Atze sein Geld zurück und die Fahrtkosten etc....
Es ist so ätzend....aber als Privatperson bin ich doch nicht verpflichtet derartigen "Kundenservice" zu leisten oder ?
Oder doch ?
mfg
madmat
re: Kleine Rechtsfrage...
Verfasst: Fr 21.11.03 13:32
von Timon
Hallo,
stellt sich wieder die Frage. Steht das alles im Kaufvertrag? Gibt es Zeugen deinerseits für das Gespräch?
Gruss
Frank
re: Kleine Rechtsfrage...
Verfasst: Fr 21.11.03 13:38
von boeseMI16
Haste kein Kaufvertrag gemacht?
>Hallo,
>aaalso....vor Kurzem hatte ich ein Golf3 Stoffverdeck gekauft um zu probieren ob es sich ohne RIESEN Aufwand auf einen 205 anpassen lässt, ging leider nicht, da die Glasscheibe zu viel Ärger machte.
>Bis dahin hatten wir aber nix verändert, nur Kleinigkeiten die alle wieder rückgängig gemacht wurden.
>Also: verkaufen.
>Im Golfcabrioforum inseriert, Typ ausm Ruhrgebiet ruft an, ist 2 Tage später da. Kuckt sich das Verdeck ausgiebig an, klappt auf und zu, alles prima.
>Jetzt krieg ich ´ne Mail, das Verdeck sei unsachgemäss ausgebaut worden, da würden ja 5cm Stoff am Rand fehlen etc...
>Super, hab ich doch keine Ahnung von, ich habs ja nicht ausgebaut und weiss auch nicht wieviele cm Stoffrand ein Golfcabrioverdeck so normalerweise aufweisen muss.
>Deshalb hatte ich ihm auch ausdrücklich gesagt: kucks dir genau an, ich übernehme weder Garantie noch Gewährleistung dass alles OK ist.
>Jetzt will Atze sein Geld zurück und die Fahrtkosten etc....
>Es ist so ätzend....aber als Privatperson bin ich doch nicht verpflichtet derartigen "Kundenservice" zu leisten oder ?
>Oder doch ?
>mfg
>madmat
wenn kein kaufvertrag ...
Verfasst: Fr 21.11.03 13:41
von 306er-Cruiser
hallo,
weiß nich ob ich richtig lieg, aber wenn kein kaufvertrag vorhanden sein sollte, soll doch der käufer erstmal nachweisen, daß er es von dir gekauft hat. nachdem du ja auch keinen golf fährst, wird es doch relativ schwierig werden
gruß andré
Wider besseren Wissens:
Verfasst: Fr 21.11.03 13:53
von madmat
...kein Kaufvertrag, keine Zeugen.
Bei so kleinen Beträgen hab ich das gar nicht in Erwägung gezogen - dummerweise.
madmat
re: Wider besseren Wissens:
Verfasst: Fr 21.11.03 13:56
von Timon
>...kein Kaufvertrag, keine Zeugen.
>Bei so kleinen Beträgen hab ich das gar nicht in Erwägung gezogen - dummerweise.
Hallo,
darf man fragen, was das Ding gekostet hat? Wenn es zweistellig war, dann wird er wohl kaum was unternehmen. Die Fahrtkosten hat er sich selber zuzuschreiben, du hast ihn ja nicht gezwungen. Ausserdem kann er ja auch die 5 cm abgeschnitten haben. *g*
Gruss
Frank
re: Wider besseren Wissens:
Verfasst: Fr 21.11.03 14:01
von madmat
>>...kein Kaufvertrag, keine Zeugen.
>>Bei so kleinen Beträgen hab ich das gar nicht in Erwägung gezogen - dummerweise.
>Hallo,
>darf man fragen, was das Ding gekostet hat? Wenn es zweistellig war, dann wird er wohl kaum was unternehmen. Die Fahrtkosten hat er sich selber zuzuschreiben, du hast ihn ja nicht gezwungen. Ausserdem kann er ja auch die 5 cm abgeschnitten haben. *g*
>Gruss
>Frank
naja, 400€ waren´s.
wobei ích mich da schon hab prügeln lassen müssen, gestern erfuhr ich dass der Preis für Komplettdächer inkl. Elektrik/Hydraulik so bei 600-700€ liegt - im Ankauf bei Begrauchtteilehändlern.
:-(
madmat
re: Wider besseren Wissens:
Verfasst: Fr 21.11.03 14:04
von Timon
>naja, 400€ waren´s.
Oh, wie kam ich nur auf zweistellig? *g*
In dem Fall würde ich einen Anwalt oder einen rechtlich bewanderten Bekannten konsultieren.
Gruss
Frank
re: Kleine Rechtsfrage...
Verfasst: Fr 21.11.03 15:08
von Nora306XSi
Blöd dass Du keinen Kaufvertrag hast.
Wenn Du beim ADAC bist kannst Du Dich dort mal bei der Rechtsberatung informieren, die werden Dir da bestimmt weiterhelfen können. Ansonsten - hast Du nen Rechtsschutz?
ja, adac bin ich...
Verfasst: Fr 21.11.03 15:14
von madmat
>Blöd dass Du keinen Kaufvertrag hast.
>Wenn Du beim ADAC bist kannst Du Dich dort mal bei der Rechtsberatung informieren, die werden Dir da bestimmt weiterhelfen können. Ansonsten - hast Du nen Rechtsschutz?
...da werd ich gleich mal anrufen.
Rechtschutz schon, aber wegen der paar Mark werd ich den ganzen Gerichtskram nicht anleiern...da kriegt er eher sein Geld wieder.
Is mir alles zu anstrengend :o)
mfg
madmat