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Frage zu Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Fr 28.11.03 15:32
von dapistolero
Weiß jemand von euch wo ich seriös Unterbodenbeleuchtung bekommen kann???
Bei EBAY hab ich zwar schon zwei bestellt aber jedesmal keine E-Mail zur kontakaufnahme bekommen!!
Und ist die montage von dieser Unterbodenbeleuchtung erlaubt??
Danke für die antworten!!
Mfg
dapistolero
re: Frage zu Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Fr 28.11.03 15:52
von 206 xs hdi
eine unterbodenbeleuchtung kriegst du überall (im mediamarkt, bei rueffer, bei aut oder im sonstigen autozubehörladen). die montage ist glaubsch erlaubt, aber nicht die inbetriebnahme. wenn, dann nur auf privatem gelände oder vielleicht auch bei ausgeschaltetem motor.
torsten
soviel ich weiß ist selbst die motage nicht erlaubt.
Verfasst: Fr 28.11.03 16:13
von pongi
denn wenn das teil mal flöten geht bei voller fahrt und du wirst erwischt. bist du richtig drann.
matthias
re: Frage zu Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Fr 28.11.03 16:23
von little_lion
>Weiß jemand von euch wo ich seriös Unterbodenbeleuchtung bekommen kann???
>Bei EBAY hab ich zwar schon zwei bestellt aber jedesmal keine E-Mail zur kontakaufnahme bekommen!!
>Und ist die montage von dieser Unterbodenbeleuchtung erlaubt??
>Danke für die antworten!!
>Mfg
>dapistolero
Soweit mir bekannt ist gibt es keinen einzigen Hersteller, der ein Teilegutachten für seine Unterbodenbeleuchtung hat. Somit ist weder eine Montage noch eine Inbetriebnahme zulässig.
Einzelabnahme ist auch nicht wirklich seriös möglich, da hierfür Splittertests etc. gemacht werden müssten...
Also, lass es. Gibt nämlich unendlich viel Streß wenn du an einem Unfall beteiligt bist und so nen Teil montiert hast.
Wenn du unbedingt sowas willst, leg die Verkabelung und mach die Leuchten irgendwie mit einem "Schnellverschluss" fest. Dann kannst du sie im Straßenverkehr abbauen und bei Treffen etc. schnell dranmachen.
re: soviel ich weiß ist selbst die motage nicht erlaubt.
Verfasst: Fr 28.11.03 17:12
von Manu
Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Nichteinmal die Montage ist erlaubt. Wer es trotzdem macht, fährt ohne Versicherungsschutz....
Leider!!!
re: Frage zu Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Fr 28.11.03 18:22
von GTownraser
Tach miteinander.
Ich habe meine Unterbodenbeleuchtung schon einige Monate montiert und es gab bis jetzt keine Probleme. Ich musste einmal jemanden an der holländischen Grenze abholen weil die Bullen einen Drogen test gemacht haben und der positiv war. Ich hatte mein Auto einfach irgendwo geparkt. Die Bullen haben meinen Wagen von aussen gut angeschaut und haben dabei meine Unterbodenbeleuchtung geshen. Sie ist leider so montiert das man sehen kann ging nicht anderes ohne gute schweller. Die Bullen haben sich das Auto bzw die UBB gut angeschaut haben nichts gesagt. Also bin davon ausgegangen das die Montage erlaubt ist. Bis jetzt hat sich keiner beschwert. Das die UBB verboten ist kann ich nicht nachvollziehen und deshalb ist mir das auch egal. Wenn du eine UBB haben möchtest dann kauf sie dir und ferig. Musst ja nicht beim fahren anmachen. *g* Ich habs paar mal angemacht und die Reaktion ist ziemlich cool gewesen von Jugendlichen. *fg* Ich hoffe ich habe dir geholfen.
Gruß GTownraser
re: Frage zu Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Fr 28.11.03 18:30
von RenM
nur weil "bullen" die Drogenkontrollen machen nicht auf deine UBB anspringen heißt das nicht dass sie erlaubt sind. Wenn sie Drogenkontrollen machen sind se wohl auch hinter Drogen her und nicht hinter UBBs. Ausserdem wirste da im Schadensfall auch spaß mit der Versicherung bekommen weil die dinger nunmal NICHT erlaubt sind. es darf nämlich während der fahrt kein licht nach aussen dringen es sei denn es ist genehmigt. Ausserdem brauchste da ein TÜV gutachten für weil dus aussen anbringst. Ich würds da nicht drauf ankommen lassen, da ist es sinnvoller sich CCFLS in die Türen zu bauen. Einfach Verkleidung abnehmen löcher unten reinschneiden Inverter an die Innenraumbeleuchtunghängen und fertig. Gleicher Effekt wie UBB wenn die Tür auf ist und ist legal...
re: Frage zu Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Fr 28.11.03 21:48
von little_lion
>Tach miteinander.
>Ich habe meine Unterbodenbeleuchtung schon einige Monate montiert und es gab bis jetzt keine Probleme. Ich musste einmal jemanden an der holländischen Grenze abholen weil die Bullen einen Drogen test gemacht haben und der positiv war. Ich hatte mein Auto einfach irgendwo geparkt. Die Bullen haben meinen Wagen von aussen gut angeschaut und haben dabei meine Unterbodenbeleuchtung geshen. Sie ist leider so montiert das man sehen kann ging nicht anderes ohne gute schweller. Die Bullen haben sich das Auto bzw die UBB gut angeschaut haben nichts gesagt. Also bin davon ausgegangen das die Montage erlaubt ist. Bis jetzt hat sich keiner beschwert. Das die UBB verboten ist kann ich nicht nachvollziehen und deshalb ist mir das auch egal. Wenn du eine UBB haben möchtest dann kauf sie dir und ferig. Musst ja nicht beim fahren anmachen. *g* Ich habs paar mal angemacht und die Reaktion ist ziemlich cool gewesen von Jugendlichen. *fg* Ich hoffe ich habe dir geholfen.
>Gruß GTownraser
Kann nur für alle Beteiligten hoffen, dass du niemals einen schwere Unfall haben wirst.
re: Frage zu Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Fr 28.11.03 23:13
von knüppel
hier ein brief von dem Kraftfahrt-Bundesamt . zur frage unterbodenbeleuchtung
Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
unzulässig.
Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.
Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.
Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.199 empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.
So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bruder
re: Frage zu Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Sa 29.11.03 20:05
von Pugnicker
Aber sieht net ganz so geil aus, weil geht ja net während der Fahrt. Dass das verboten ist, ist mir klar. Sieht aber bei Fahrt echt Hammermässig aus. Ich bin auch noch am Zweifeln, ob ich mir sowas anbau.
FaB