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Re: Gewindefahrwerk und eintragen lassen.

Verfasst: Mo 08.12.03 17:58
von flo
hi,


also was frank sagte stimmt schon. wenn man hoch und runterdreht muss man die eingestellten höhen natürlich eintragen lassen. wenn man aber z.b. 70/50 eingestellt hat, dann fährt man zum tüv und lässt es in fahrzeugschein eintragen. wenn winter kommt macht man es meinetwegen auf 50/30, lässt man wieder eintragen. nächsten sommer auf 90/70 und im winter dann auf 20/0, usw. damit trägt der tüv immer den wert ein, der eingestellt ist. damit stehen die werte dann ALLE im fahrzeugschein:


70/50


50/30


90/70


20/00


Jetzt kann man diese höhen immer wieder einstellen, ohne dabei zum tüv zu müssen denn die höhen sind ja abgenommen worden. dass heißt wenn man zwei feste einstellungen für sommer und winter hat, kommt man mit 2 eintragungen hin, denn sonst müssten wir ja auch jedes frühjahr unsere sommerfelgen wieder neu eintragen lassen, und das tun wir ja auch net. ;)


soviel dazu, wollt ich noch gesagt haben.


cu flo

Jein...

Verfasst: Mo 08.12.03 19:27
von Frank309
>hi,


>also was frank sagte stimmt schon. wenn man hoch und runterdreht muss man die eingestellten höhen natürlich eintragen lassen. wenn man aber z.b. 70/50 eingestellt hat, dann fährt man zum tüv und lässt es in fahrzeugschein eintragen. wenn winter kommt macht man es meinetwegen auf 50/30, lässt man wieder eintragen. nächsten sommer auf 90/70 und im winter dann auf 20/0, usw. damit trägt der tüv immer den wert ein, der eingestellt ist. damit stehen die werte dann ALLE im fahrzeugschein:


>70/50


>50/30


>90/70


>20/00


Die stehen aber nur dann drin, wenn der Tüv dir keine andere streicht.


Ideal wäre es, wenn eine Rad/Reifen/Spurplatten-Kombination mit der tiefsten Einstellung geprüft wird und der Tüv es dann so einträgt, dass man auch höher drehen darf.


>Jetzt kann man diese höhen immer wieder einstellen, ohne dabei zum tüv zu müssen denn die höhen sind ja abgenommen worden. dass heißt wenn man zwei feste einstellungen für sommer und winter hat, kommt man mit 2 eintragungen hin, denn sonst müssten wir ja auch jedes frühjahr unsere sommerfelgen wieder neu eintragen lassen, und das tun wir ja auch net. ;)


Sobald du was an den Felgen änderst, beispielsweise ne 5mm Spurplatte drunter machst, muss die Platte abgenommen werden. Da wird die Felge ja auch mit eingetragen.


Beispiel: Auto mit Alus und Federn. Nun kommt Gewinde und Spurplatten hinten. Bei der Eintragung von Spurplatten und Fahrwerk werden die Räder erneut geprüft. Das verlangt zum Beispiel das Gutachten des Gewindefahrwerks.


MfG Frank

re: Jein...

Verfasst: Mo 08.12.03 20:32
von flo
also meiner meinung nach wird der alte wert stehengelassen beim gewindefahrwerk und der neue hinzugetragen, sodass man beide varianten immer wieder einstellen kann, ohne zum tüv zu fahren.


zu dem zweiten: ist klar wenn du spurplatten drauf machst auf deine alus dass du erneut zum tüv musst. ich meinte das so, wenn du im frühling deine alus drauf machst, genau wie im letzten jahr ohne veränderung, dann musst nicht zum tüv, so war das gemeint.


mfg flo

Einspruch :-=

Verfasst: Mo 08.12.03 21:19
von Frank309
>also meiner meinung nach wird der alte wert stehengelassen beim gewindefahrwerk und der neue hinzugetragen, sodass man beide varianten immer wieder einstellen kann, ohne zum tüv zu fahren.


Bei mir wurde der alte Einstellwert des Fahrzeugs gestrichen. Ebenso wurde bei Begutachtung von neuem Lenkrad in Kombination mit neuen Rädern/Reifen/Spurplatten das alte Lenkrad rausgestrichen.


Gruß Frank