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Gelbe Lichter

Verfasst: Mo 05.01.04 01:55
von Törrööö
Hi,


mich würde mal interessieren, ob es möglich ist in Dtld. mit gelben Lichtern legal unterwegs zu sein. Habe schon diverse Threads gelesen, aber ich möchte mir mal eure Meinung anhören. Welche Konsequenzen würden mir eigentlich drohen, wenn ich mit gelben lichtern erwischt werden würde? Ich finde gelbe Lichter sehen absolut geil an französischen karren aus und das fahren wird deutlich angenehmer bei nacht.


Ab wieviel Jahren erreicht ein Fahrzeug den "oldtimerstatus" (ich könnte mir nämich vorstellen, dass es bei franz. Oldtimern erlaub sein könnte)??


Danke Leute,


ich liebe euch *lol*


ciao


Gruss


Mr. "Ich ess 100 stückchen Zucker"...

re: Gelbe Lichter

Verfasst: Mo 05.01.04 02:06
von flo
mit den oldtimern sind es wohl um die 13oder14 jährchen

re: Gelbe Lichter

Verfasst: Mo 05.01.04 02:32
von Törrööö
>mit den oldtimern sind es wohl um die 13oder14 jährchen


sicher? Dann könnte man ja einen 92er GTI als oldi anmelden? Kann ich mir nicht vorstellen :) . Wie siehts denn eigentlich grundsätzlich aus mit den oldies. Welche vorraussetzungen müssen die für die Zulassung erfüllen und wo kann man sparen??

re: Gelbe Lichter

Verfasst: Mo 05.01.04 06:32
von 605 SV
Ab 20 Jahren Youngtimer und 07er rote Nummer möglich.


Ab 30 Jahren Oldtimer und H - Kennzeichen möglich.


Zu den gelben Lichtern, bei meinem 81er 104 habe ich gelbe Lichter drin und bis jetzt keine Probleme gehabt.


Die grüne Rennleitung hat mich bisher auch nicht angehalten, daher sind mir die Folgen nicht bekannt.


Ich denke mal es gibt dann eine Mängelkarte.


Zum TÜV würde ich auch nicht mit den Lampen hinfahren.


MFG


Marc

re: Gelbe Lichter

Verfasst: Mo 05.01.04 12:38
von Krie6hofv
klar darfst die rein hauen du meinst diese gelbe licht was die in belgien z.B auch alle haben das darf hier auch einfach so rein haun.


Haben doch fast alle nen E prüfzeichen

re: Gelbe Lichter

Verfasst: Mo 05.01.04 13:52
von Törööö
>klar darfst die rein hauen du meinst diese gelbe licht was die in belgien z.B auch alle haben das darf hier auch einfach so rein haun.


>Haben doch fast alle nen E prüfzeichen





In Deutschland gibts doch ein Gesetz, dass es nur gestattet "weisse" lampen für die Hauptscheinwerfer zu verwenden???


Also ich möchte mir da ganz sicher sein, bevor ich die reinbaue. Bin noch in Probezeit...tja :(

re: Gelbe Lichter

Verfasst: Mo 05.01.04 14:08
von pongi
gelbe scheinwerfer sind verboten aber gelbe nebelscheinwerfer sind erlaubt.

re: Gelbe Lichter

Verfasst: Mo 05.01.04 14:43
von Törrööö
>gelbe scheinwerfer sind verboten aber gelbe nebelscheinwerfer sind erlaubt.


Jo, das wär schonmal ein Anfang :) *händereib*


hihi

re: Gelbe Lichter

Verfasst: Mo 05.01.04 14:53
von oldsiddonthebeach old sid
Salut!!!


Gelbes Licht ist zweifellos das Schönste an franz. Autos, (gewesen)....snif...


Hatte vor einigen Jahren selbst gelbes Licht im 205er , Citroen ZX usw., vor ca 7Jahren bin ich zigtausende KM damit rumgefahren doch wurde ich dann immer öfter angehalten mit entsprechenden Folgen wie Mängelkarte und so, es ist definitiv vorbei mit gelbem Licht in Europa auch wenn´s total ätzend ist!!!


Sogar in France ist es kaum noch möglich gelbe Lampen zu kaufen,schon gar keine H1 geschweige H7..........traurige Grüße Sidd

weiss ist ne weite Deffinition

Verfasst: Mo 05.01.04 17:24
von Aron
moin...


es gibt nen gewisses Lichspektrum was erlaubt ist, das schließt die ganzen


Lampen ausm Zubehör mit E-Prüfzeichen ein, gelblich, bläulich, grünlich, etc


was nicht gestattet ist bei einem Fahrzeug welches in der Bauartgenehmigung


kein gelbes Licht hat (die älteren Franzosenwagen) darfst nur die mit E-Prüfnummer


verbauen, also die gelblichen welche besser bei Nebel sein sollen (aber durch


ne höhere Eigenblendung durch das gelbe Glas hast den gegenteiligen Effekt *g*)


die grünlichen und die bläulichen (die mehr grün leuchten *lool*)


wie gesagt alles mit E-Prüfnummer


so gelbe Kappen dann sind absolut verboten, dabei gibts verschiedene


"Bestrafungen" je nach willen und Laune der grün weißen Rennleitung


geht los bei ner Verwarnung, über nen Mängelschein, über Punkte und


Mängelschein sowie als extremstes was legal ist paar Pünktchen, ordentliches


Bußgeld, Plakette runter und Betriebserlaubniss neu erlangen...


bei Nebelscheinwerfern ist direkt gelbes Licht erlaubt, jedoch dürfen die


dann nurnoch in Verbindung mit dem Abblendlicht betrieben werden


mfG,,,Aron