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Teilegutachten =/und/oder ABE?!

Verfasst: Mi 07.01.04 20:17
von 306er Cabrio
Hi Leute,


ich hab heut meine Tieferlegungsfedern geliefert bekommen.


Als ich ausgepackt hab hab ich als einziges Schriftstück das "Teilegutachten Nr. ***" gefunden. In dem Teilegutachten stehen alle Fahrzeugtypen unter welchen Bedingungen erlaubt sind. Jetz hab ich zwei fragen dazu:


1. Macht es was dass es nur eine Kopie ist? (Sind vier DIN A4 -Seiten zu einer DIN A4 - Seite zusammenkopiert, ist aber alles gut lesbar)


2. Ist das beigelegte "Teilegutachten" alles was ich brauche um die Teile vom Tüv eingetragen zu kriegen ==> ist das "Teilegutachten" = "ABE"? Auf dem Teilegutachten steht in einer Tabelle der erlaubten Fahrzeugtypen in Spalte ein 7D (also quasi mein Cabrio) und in der zweiten Spalte die "ABE-NR." heißt G 720. Heißt das jetzt dass ich die ABE Nummer 720 noch dazu brauche?


Bin auf dem Gebiet nicht so bewandert wie ihr merkt :-)


Wär super wenn ihr mir helfen könntet!


Vielen Dank schonmal!!


Gruß


Daniel

re: Teilegutachten =/und/oder ABE?!

Verfasst: Mi 07.01.04 20:27
von RCC1
kenne die deutschen gegebenheiten nicht aber in Ö würde das reichen

japp, sollte reichen!

Verfasst: Mi 07.01.04 20:34
von mito116
ich denke dass es reicht, aber wenn du wirklich zweifelst kannst ja einfach mal VOR der eintragung beim tüv oder dekra vorbei und nachfragen ob die noch irgendwas haben wollen...