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Überrollbügel - TÜV?

Verfasst: So 11.01.04 15:30
von hägar
Tach zusammen,


ein paar kurze Fragen: Wie sieht das mit Überrollbügeln und TÜV aus? Muss man den eintragen lassen? Macht der TÜV Unterschiede zwischen Käfigen, Bügeln und "Design"-Bügeln? Benötigt man irgendwelche Papiere oder Gutachten?


thx für Antworten,


Halvar

soweit ich weiß...

Verfasst: So 11.01.04 15:34
von Chrisssss
brauchst du auf jeden Fall ein Gutachten über die Festigkeit. Ein Käfig, oder Bügel, muß eingetragen werden, da dein Wagen ja schließlich weniger Sitzplätze hat danach. Außerdem muß das Teil ja sicher sein bei einem Unfall.


Wer noch mehr weiß darüber, oder mich verbessern will... nur zu! ;-)


Chris

re: soweit ich weiß...

Verfasst: So 11.01.04 17:21
von Swazy
Ausserdem muss der Käfig/Bügel unter dem Fzg mit Stahlplatten verstärkt sein, in Kopfhöhe muss beides abgepolstert sein, ansonsten gibts ärger mit dem TüV.


ein Festigkeitsgutachten brauchst Du auf jeden Fall, wie Chrisss schon gesagt hat.


Ansonsten isses kein Problem


Mfg


Swazy