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Nebelschlussleuchte beim 206

Verfasst: Di 03.02.04 14:58
von biggie
Hey,


ich würde gerne meine Nebelschlussleuchte aus der Heckschürze entfernen. Da aber eine NSL vom TÜV vorgeschrieben ist, könnte man die doch anstelle eines Rückfahrlichtes in die Rückleuchten setzen.


Wer hat sowas schon gemacht und hat Erfahrungen mit dem TÜV gesammelt.


Außerdem sollte auch die Abschleppöse raus. Wie siehts damit aus?


mfg


biggie

nö, geht ned...

Verfasst: Di 03.02.04 15:58
von obelix
jedenfalls nicht legal.


die lampen sind bauartbedingt nicht als nsl zugelassen.


ausserdem viel zu hoch für gute wirkung und nicht ausreichender abstand zu den bremslichtern gemäss stvzo.


keine chance auf legale eintragung.


abschleppvorrichtungen vorn und hinten sind pflicht gemäss stvzo.


gruss


obelix

re: nö, geht ned...

Verfasst: Di 03.02.04 16:02
von biggie
das ist doch zum kotzen.


aber manche haben das doch... keine probleme mit den bu.... netten Polizisten?


mfg


biggie

re: nö, geht ned...

Verfasst: Di 03.02.04 16:07
von obelix
tja...


etwas machen und glück haben ist was anderes als etwas umzubauen und legal


zu haben.


machen kann man viel, aber es so zu bauen, dass es den vorschriften gerecht


wird ist deutlich schwieriger.


die leuchten am auto sind nunmal in der ausführung geprüft wie sie ausgeliefert


werden. und ne veränderung lässt die genehmigung erlöschen. die muss dann neu


ertwilt werden und bei eingriffen in die leuchten kann der tüv ja nicht einfach ne


neue e-nummer aufs glas schreiben...


schau mal tigers schürze an, wie wir das da gelöst haben, so ist es legal und auch


kontroll-sicher...


gruss


obelix

re: nö, geht ned...

Verfasst: Di 03.02.04 16:14
von biggie
hmm,


hab mir in der usergalerie tigers auto angeschaut. Konnte aber keine Veränderung zur Serien-Schürze feststellen.


Bin ich blind? Hilfe. ;-)


biggie

re: nö, geht ned...

Verfasst: Di 03.02.04 18:38
von bmax6
>jedenfalls nicht legal.


>die lampen sind bauartbedingt nicht als nsl zugelassen.


>ausserdem viel zu hoch für gute wirkung und nicht ausreichender abstand zu den bremslichtern gemäss stvzo.


>keine chance auf legale eintragung.


>abschleppvorrichtungen vorn und hinten sind pflicht gemäss stvzo.


>gruss


>obelix





öhhh, ist die hintere abschleppöse echt pflicht? die is mir wohl mal abgerissen...am 205, kann man da ne neue drannschrauben oder muss da dann geschweißt werden?


grüße