OT: was darf ich alles als Parklicht verwenden?
Verfasst: Mo 09.02.04 11:55
moinsen.
nur mal so interessehalber, WAS darf ich denn WO alles als PARKlicht verwenden,
ohne das die grün/weissen mich direkt abschleppen wollen oder mir was von
erloschener ABE erzählen?
unterbodenbeleuchtung?
seitenbegrenzungsleuchten?
"standblinker"?
glaub blaulicht aufm dach wär ganz nett, aber manchen dann doch zu krass ;o)))
sind jetzt mal so die sachen die mir spontan einfallen.
weil so'n richtiges PARKlicht hat der 206er ja nicht (standlicht ja, aber dann geht
halt auch die armaturenbrett- und schalterbeleuchtung mit an).
was kann man da auf LEGALEM weg machen? oder gibts da grundsätzlich
überhaupt keine möglichkeit?
gruß zak
nur mal so interessehalber, WAS darf ich denn WO alles als PARKlicht verwenden,
ohne das die grün/weissen mich direkt abschleppen wollen oder mir was von
erloschener ABE erzählen?
unterbodenbeleuchtung?
seitenbegrenzungsleuchten?
"standblinker"?
glaub blaulicht aufm dach wär ganz nett, aber manchen dann doch zu krass ;o)))
sind jetzt mal so die sachen die mir spontan einfallen.
weil so'n richtiges PARKlicht hat der 206er ja nicht (standlicht ja, aber dann geht
halt auch die armaturenbrett- und schalterbeleuchtung mit an).
was kann man da auf LEGALEM weg machen? oder gibts da grundsätzlich
überhaupt keine möglichkeit?
gruß zak