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OT: was darf ich alles als Parklicht verwenden?

Verfasst: Mo 09.02.04 11:55
von zak
moinsen.


nur mal so interessehalber, WAS darf ich denn WO alles als PARKlicht verwenden,


ohne das die grün/weissen mich direkt abschleppen wollen oder mir was von


erloschener ABE erzählen?


unterbodenbeleuchtung?


seitenbegrenzungsleuchten?


"standblinker"?


glaub blaulicht aufm dach wär ganz nett, aber manchen dann doch zu krass ;o)))


sind jetzt mal so die sachen die mir spontan einfallen.


weil so'n richtiges PARKlicht hat der 206er ja nicht (standlicht ja, aber dann geht


halt auch die armaturenbrett- und schalterbeleuchtung mit an).


was kann man da auf LEGALEM weg machen? oder gibts da grundsätzlich


überhaupt keine möglichkeit?


gruß zak

alles mit prüfzeichen und ...

Verfasst: Mo 09.02.04 12:04
von obelix
es muss nach vorne und nach hinten leuchten, nicht seitlich.


genauen text kannst in der stvzo nachlesen.


gruss


obelix

re: alles mit prüfzeichen und ...

Verfasst: Mo 09.02.04 12:19
von zak
mist, dann fällt das blaulicht schonmal als alternative aus *fg*


danke, dann les ich das mal in der stvo nach.