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Geschwindigkeitsmessung per Nachfahrt
Verfasst: Mo 16.02.04 10:28
von beatnix
Ist es von Seiten der Polizei zulässig die Geschwindigkeit durch hinterherfahren zu "messen"? Falls überhaupt, wie lang muss die Strecke sein?
Danke, Tobi
ich sach mal...
Verfasst: Mo 16.02.04 10:34
von TeddyZ_306XR
Hi,
die Polizei kann natürlich durch hinterherfahren die Geschw. messen, aber nur mit Videowagen. Alles andere gilt als nicht bewiesen. Wenn sie nur so hinterherfahren und merken du bist zu schnell, dann halten sie dich eventuell an um dich zu ärgern oder auf alk zu prüfen, aber ein bußgeld wegen zu viel speed ist ohne lasern, video oder radar rechtswidrig.
Beim Videowagen -> Strecke 400m (Störungsfrei mit rel. konstantem Abstand)
Hoffe dir geholfen zu haben.
Ps: wieso fragst du - haben sie dich etwa einfach mal angehalten und dir was erzählt???
danke, also es war so ...
Verfasst: Mo 16.02.04 11:01
von beatnix
Ah, vielen Dank.
Sind mir und einem Freund hinterher. Wir sind an denen vorbei, sie sind gestanden. 500m weiter sind wir abgebogen und da haben sie uns aufgehalten und behauptet wir wären mit 100 durch die Stadt. Wir sind aber ca. 75 gefahren.
Is ja auch klar dass da 100 bei denen steht wenn sie uns stehend hinterherkommen wollen.
Tobi
das sind ja österreichische methoden langsam (o.t)
Verfasst: Mo 16.02.04 11:20
von pongi
kein Text
beatnix: mail mir mal. hab da ne frage an dich
Verfasst: Mo 16.02.04 11:22
von pongi
kein Text
re: danke, also es war so ...
Verfasst: Mo 16.02.04 11:38
von Michael
>Ah, vielen Dank.
>Sind mir und einem Freund hinterher. Wir sind an denen vorbei, sie sind gestanden. 500m weiter sind wir abgebogen und da haben sie uns aufgehalten und behauptet wir wären mit 100 durch die Stadt. Wir sind aber ca. 75 gefahren.
>Is ja auch klar dass da 100 bei denen steht wenn sie uns stehend hinterherkommen wollen.
>Tobi
Laserpistole ausm stehenden Wagen ist auch zugelassen... *Schreckeinjag*
die können euch nur ...
Verfasst: Mo 16.02.04 12:11
von Kris
... wenn sie euch nachweisen können WIE schnell ihrgefahren seid, die alleinige feststellung, ihr seid zu schnell gefahren, reicht da nicht. und dazu gibts mittel, laserpistole, geeichter tacho und mindestens 200 m mit gleichbleibendem abstand hinterherfahren und aussage von zwei polizisten über eure gefahrene geschwindigkeit oder halt videowagen.
kein beweis - kein verfahren.
gruss, kris
>Ah, vielen Dank.
>Sind mir und einem Freund hinterher. Wir sind an denen vorbei, sie sind gestanden. 500m weiter sind wir abgebogen und da haben sie uns aufgehalten und behauptet wir wären mit 100 durch die Stadt. Wir sind aber ca. 75 gefahren.
>Is ja auch klar dass da 100 bei denen steht wenn sie uns stehend hinterherkommen wollen.
>Tobi
... alles Bullshit!
Verfasst: Mo 16.02.04 18:01
von Besserwisser mit scheiß P
1. Ja, es geht, NUR mit Hinterherfahren auch
2. OHNE geeichten Tacho, dann allerdings mit min. 20%!! Toleranz.
3. Ein Verfahren gerne auch OHNE Beweise technischer Art, d.h. auch NUR
mit einer oder zwei Aussagen der grünen Fraktion - wird aber ungerne gemacht, da Anwälte ihren Spaß mit sowas haben ...
4. Nachfahrstrecke: Ja! Länge: verschieden.
Viel Glück...
Coopex
re: ... alles Bullshit!
Verfasst: Mo 16.02.04 18:20
von Michael54431
>1. Ja, es geht, NUR mit Hinterherfahren auch
>2. OHNE geeichten Tacho, dann allerdings mit min. 20%!! Toleranz.
>3. Ein Verfahren gerne auch OHNE Beweise technischer Art, d.h. auch NUR
>mit einer oder zwei Aussagen der grünen Fraktion - wird aber ungerne gemacht, da Anwälte ihren Spaß mit sowas haben ...
>4. Nachfahrstrecke: Ja! Länge: verschieden.
>Viel Glück...
>Coopex
normalerweisse is standart 300 m mit videowagen.
laserpistole halt normal.... geschwindigkeit minus 3 km/h ... dann das geld...
österreichische polizei darf dich auch so raus ziehen, sagen du bist zu schnell und du musst zahlen....
auf der BAB ...
Verfasst: Mo 16.02.04 19:24
von bushdoctor406
...müssen sie dir 500 meter lang hinterherfahren und du mußt durchgehend die gleiche geschwindigkeit drauf haben. dann reicht es wenn 2 leute der rennleitung gemeinsam gegen dich aussagen ... wie das danach vor gericht ausgeht kann ich dir nicht sagen. allerdings müssen sie auch genau festhalten an welcher stelle die übertretung stattgefunden hat (zwischen km ... und km ... auf der A... )
gruß
eric