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dauerleuchten der vorderen blinker

Verfasst: Fr 27.02.04 10:35
von 106peugeotXS
Wie sieht das aus, wenn ich die blinker auf dauer schalte?? ist das legal??


wie sieht der tüv bzw. die grünen das??

re: dauerleuchten der vorderen blinker

Verfasst: Fr 27.02.04 10:37
von Timon
>Wie sieht das aus, wenn ich die blinker auf dauer schalte?? ist das legal??


>wie sieht der tüv bzw. die grünen das??


Hallo,


ist nicht erlaubt und sowohl der TÜV als auch die Polizei sieht das nicht gerne. Angehalten haben sie mich damit aber trotzdem noch nicht *g*


Nach vorne darf nur weisses Licht leuchten. Es mag Ausnahmen für Amis geben, aber bei europäischen PKW-Versionen sicher nicht.


Gruss


Frank

re: dauerleuchten der vorderen blinker

Verfasst: Fr 27.02.04 13:34
von mediem
>>Wie sieht das aus, wenn ich die blinker auf dauer schalte?? ist das legal??


>>wie sieht der tüv bzw. die grünen das??


>Hallo,


>ist nicht erlaubt und sowohl der TÜV als auch die Polizei sieht das nicht gerne. Angehalten haben sie mich damit aber trotzdem noch nicht *g*


>Nach vorne darf nur weisses Licht leuchten. Es mag Ausnahmen für Amis geben, aber bei europäischen PKW-Versionen sicher nicht.


>Gruss


>Frank


wie schaut das ganze bei parkenden autos aus?


ist das erlaubt?

re: dauerleuchten der vorderen blinker

Verfasst: Fr 27.02.04 13:41
von Timon
>wie schaut das ganze bei parkenden autos aus?


>ist das erlaubt?


Nein, egal was mit dem Auto ist, innerhalb der STVO darf es nur weiss nach vorne strahlen.


Siehe auch: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51.php


§51 Abs. 1: Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden.


Gruss


Frank

re: dauerleuchten der vorderen blinker

Verfasst: Fr 27.02.04 13:41
von SubWOof3r
<center><img src="http://www.das-bimmelt-im-kopf.de/misc/ ... "></center>


Hi!


Erlaubt ist das nur auf nicht öffentlichen Parkplätzen auf die nicht jedes Fahrzeug einfach fahren kann ... Sprich deine Hofeinfahrt solange noch ein Zaun davor ist (o.ä.)!


Grüße,


Bernd