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Nebenscheinwerfer..Wann darf ich sie einschalten?
Verfasst: So 07.03.04 19:56
von Neo
Hallo!
Wann darf man eigentlich die Nebenscheinwerfer/Nebelschlußleuchte anschalten?
Mein Vater sagt Innerorts überhaupt nicht?! Und ich denke ab einer bestimmten Sichtweite darf man es oder?
Wie genau ist das denn geregelt?
re: Nebenscheinwerfer..Wann darf ich sie einschalten?
Verfasst: So 07.03.04 20:02
von 206s16
>Hallo!
>Wann darf man eigentlich die Nebenscheinwerfer/Nebelschlußleuchte anschalten?
>Mein Vater sagt Innerorts überhaupt nicht?! Und ich denke ab einer bestimmten Sichtweite darf man es oder?
>Wie genau ist das denn geregelt?
die Nebelscheinwerfer darfst du bei Regen, Nebel und Schnelfall immer einschalten, die nebelschlussleucht nur bei Sichtweite unter 50 m, solltest dann aber auch nicht schneller als 50 km/h fahren
re: Nebenscheinwerfer..Wann darf ich sie einschalten?
Verfasst: So 07.03.04 20:03
von Michael54431
>Hallo!
>Wann darf man eigentlich die Nebenscheinwerfer/Nebelschlußleuchte anschalten?
>Mein Vater sagt Innerorts überhaupt nicht?! Und ich denke ab einer bestimmten Sichtweite darf man es oder?
>Wie genau ist das denn geregelt?
Nur bei Nebel, und der muss schon ziemlich dicht sein, ich glaub 30 m oder so...
Bei starkem regen oder so darfst sie net anmachen....
Mfg
Michael
re: Nebenscheinwerfer..Wann darf ich sie einschalten?
Verfasst: So 07.03.04 20:05
von Neo
>>Hallo!
>>Wann darf man eigentlich die Nebenscheinwerfer/Nebelschlußleuchte anschalten?
>>Mein Vater sagt Innerorts überhaupt nicht?! Und ich denke ab einer bestimmten Sichtweite darf man es oder?
>>Wie genau ist das denn geregelt?
>Nur bei Nebel, und der muss schon ziemlich dicht sein, ich glaub 30 m oder so...
>Bei starkem regen oder so darfst sie net anmachen....
>Mfg
>Michael
Hat da jemand eine Quelle die ich meinem Dad zeigen kann?
falsch!...
Verfasst: So 07.03.04 20:07
von Fant
Hallo,
was Du da schreibst ist nicht richtig. Die NSW darf man auch bei Regen und Schneefall anschalten.
Grüße
Jürgen
>>Hallo!
>>Wann darf man eigentlich die Nebenscheinwerfer/Nebelschlußleuchte anschalten?
>>Mein Vater sagt Innerorts überhaupt nicht?! Und ich denke ab einer bestimmten Sichtweite darf man es oder?
>>Wie genau ist das denn geregelt?
>Nur bei Nebel, und der muss schon ziemlich dicht sein, ich glaub 30 m oder so...
>Bei starkem regen oder so darfst sie net anmachen....
>Mfg
>Michael
re: Nebenscheinwerfer..Wann darf ich sie einschalten?
Verfasst: So 07.03.04 20:11
von Timon
>Hat da jemand eine Quelle die ich meinem Dad zeigen kann?
Die STVO *g*
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Absatz 3
Gruss
Frank
re: Nebenscheinwerfer..Wann darf ich sie einschalten?
Verfasst: So 07.03.04 20:13
von Michael54431
>>Hat da jemand eine Quelle die ich meinem Dad zeigen kann?
>Die STVO *g*
>
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
>Absatz 3
>Gruss
>Frank
naja, ich war nah dran
Mfg
Michael
re: Nebenscheinwerfer..Wann darf ich sie einschalten?
Verfasst: So 07.03.04 20:14
von pongi
du darfst die nebelscheinwerfer nur bei sichtbehinderungen (regen,schnee,hagel,nebel,etc..) mit sichtweiten unter 50m einschalten.
die nebelschlussleuchte darf nur bei sichtbehinderung durch nebel (und nur durch nebel!!!) mit sichtweiten von weniger als 50m eingeschaltet werden und es gilt höchstgeschwindigkeit von 50km/h.
schau mal in die stvzo.
matthias
re: Nebenscheinwerfer..Wann darf ich sie einschalten?
Verfasst: So 07.03.04 20:17
von Timon
>du darfst die nebelscheinwerfer nur bei sichtbehinderungen (regen,schnee,hagel,nebel,etc..) mit sichtweiten unter 50m einschalten.
Woher kommt dieses hartnäckige Gerücht? Nebelscheinwerfer darf man bei Sichtbehinderung einschalten und die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten unter 50m. Dann darf man allerdings auch nur 50km/h fahren·
>schau mal in die stvzo.
Nö, mit der Zulassung hat das nix zu tun, sowas steht in der STVO
Gruss
Frank
re: Nebenscheinwerfer..Wann darf ich sie einschalten?
Verfasst: So 07.03.04 20:33
von Neo
>>du darfst die nebelscheinwerfer nur bei sichtbehinderungen (regen,schnee,hagel,nebel,etc..) mit sichtweiten unter 50m einschalten.
>Woher kommt dieses hartnäckige Gerücht? Nebelscheinwerfer darf man bei Sichtbehinderung einschalten und die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten unter 50m. Dann darf man allerdings auch nur 50km/h fahren·
>>schau mal in die stvzo.
>Nö, mit der Zulassung hat das nix zu tun, sowas steht in der STVO
>Gruss
>Frank
§ 17 StVO
Nebelscheinwerfer: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Nebelschlußleuchte: Nur bei Nebel unter 50 m Sicht.
Ok jetzt weiß ich bescheid! Danke an alle
