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OT: Internetrecht, Domains
Verfasst: Mo 29.03.04 10:10
von vulkanus
Morgän
Mal ne Frage zu Domains...
Angenommen es gibt zwei Firmen: Firma1 und Firma2.
Firma1 hat sich eine Domain geholt:
www.firma1-chem.at. Die Domain
www.firma1.at ist jedoch noch frei. Weiters nehmen wir an, dass Firma2 nun Vertriebspartner von Firma1 ist.
Dürfte Firma2 nun die Domain
www.firma1.at verwenden, mit dem Hinweis dass man Firma1 unter
www.firma1-chem.at findet und man Partner sei? Möglichst ohne Probleme zu bekommen natürlich *g*
mfg andy
re: OT: Internetrecht, Domains
Verfasst: Mo 29.03.04 10:17
von Chrisssss
ich denke mal schon, daß das geht. Schließlich stehen die beiden Firmen ja nicht in Konkurrenz zueinander wenn ich das richtig verstanden habe.
Das hättest du mich auch gestern im chat schon fragen können *duck*
Gruß,
Chris :-)
re: OT: Internetrecht, Domains
Verfasst: Mo 29.03.04 10:17
von Timon
Äh, nicht ausgelastet? *fg*
Bei dieser Konstellation würde ich einen Fachanwalt konsultieren, dem kannste im Notfall ein paar überziehen, wenn du die anschliessende Klage verlierst *g*
Gruss
Frank
re: OT: Internetrecht, Domains
Verfasst: Mo 29.03.04 10:22
von sepp07
kommt vielleicht auch auf den namen an oder ?
wenn die firma z.b. adidas heisst, wäre das wohl was anderes, wie wenn sie sportschuh heissen würde
ansonsten gilt "first come, first served!"
oder die firma fragen......sind ja schliesslich vertriebsPARTNER
re: OT: Internetrecht, Domains
Verfasst: Mo 29.03.04 11:55
von gunnarsinsel206
1.) Solange keiner Schreit kann man machen, was man will (wo kein kläger da kein Richter !)
2.) Im Zweifel könnte der Inhaber des Firmennamen (z.b. hans) vom vertriebspartner zB. Wurst dann verlangen die Webseite (zb.
www.hans.at) freizugeben, da ja die Firma ein höheres Namensschutzrecht hat als der Vertriebspartner
(dem steht ja dann die möglichkeit eines entsprechenden verweises offen oder er sichert sich dann die adressse hans-wurst.at (hoffentlich trete ich keinen auf dem schlips :-)
3.) Aber nochmals verweis auf Nr.1 Ich denke, dass das alles vereinbar ist. Es kommt übrigens stets auf die Größen der Firmen hat (also wäre der Vertriebspartner der größere und bekanntere hätte dieser auch ein anrecht darauf.....
hoffe geholfen zu haben
Gruß Gunnar
>kommt vielleicht auch auf den namen an oder ?
>wenn die firma z.b. adidas heisst, wäre das wohl was anderes, wie wenn sie sportschuh heissen würde
>ansonsten gilt "first come, first served!"
>oder die firma fragen......sind ja schliesslich vertriebsPARTNER
re: OT: Internetrecht, Domains
Verfasst: Mo 29.03.04 13:48
von vulkanus
Jop, danke euch mal
@gunnar: Bin leider letztens nimmer in den Chat gekommen, als ich dann wieder reinkam warst du leider schon weg.
mfg andy
re: OT: Internetrecht, Domains
Verfasst: Mo 29.03.04 14:53
von gunnarsinsel206
Hi Andy,
macht ja nix,
habe mich sowieso geärgert, dass ich noch so lange wach war :-)
wegen lernen :-( fucking jura)
viel glück beim suchen .....
gunnar