Frage zum Gutachten Twister
Verfasst: Do 01.04.04 11:59
Moin,
ich hab mir grad mal das Gutachten zum Twister angeguckt. Da steht ja eindeutig unter
Punkt III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Der Luftfilter darf ausschließlich in Kombination mit der Serienauspuffanlage verbaut werden.
Das dürfte ja auf die meisten von uns hier nicht zutreffen, wie habt ihr das geregelt? Tatsächlich für die Dauer der Eintragung wieder die originale Auspuffanlage druntergebastelt?
Der zweite Punkt: Mein Motor ist zwar beim Citroen ZX gelistet, nicht aber beim 306. Ein -vernünftiger- Prüfer sollte damit aber umgehen können, oder?
Greetz
RR
ich hab mir grad mal das Gutachten zum Twister angeguckt. Da steht ja eindeutig unter
Punkt III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Der Luftfilter darf ausschließlich in Kombination mit der Serienauspuffanlage verbaut werden.
Das dürfte ja auf die meisten von uns hier nicht zutreffen, wie habt ihr das geregelt? Tatsächlich für die Dauer der Eintragung wieder die originale Auspuffanlage druntergebastelt?
Der zweite Punkt: Mein Motor ist zwar beim Citroen ZX gelistet, nicht aber beim 306. Ein -vernünftiger- Prüfer sollte damit aber umgehen können, oder?
Greetz
RR