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Leistungssteigerung und Eintragung - Frist?
Verfasst: Do 08.04.04 20:26
von Martin
Hi Leute,
wenn man sich z.B. eine "P-Box" in seinen HDI einbaut; wird einem vom Gesetzgeber eine "Frist" eingeräumt um das Teil eintragen zu lassen?
Nehmen wir mal an ich hätte die Box heute Abend verbaut, dann könnte ich sie ja frühestens am Dienstag eintragen lassen...oder haben TÜV und Konsorten auch Samstags geöffnet?
Wie sieht die Rechtslage aus?
;-))
Gruß Martin
re: Leistungssteigerung und Eintragung - Frist?
Verfasst: Do 08.04.04 20:32
von pongi
tüv hat definitiv auch am samstag morgen offen.
normalerweise ist es nicht so das problem. aber es kommt halt immer auf den polizisten an der dich anhält.
ich mach meistens einen termin beim tüv dann komm ich schneller dran und kann dem polizisten halt auch sagen, das ich einen termin hab und er kann ihn nachprüfen wenn er will
matthias
re: Leistungssteigerung und Eintragung - Frist?
Verfasst: Do 08.04.04 20:34
von Michael54431
>Hi Leute,
>wenn man sich z.B. eine "P-Box" in seinen HDI einbaut; wird einem vom Gesetzgeber eine "Frist" eingeräumt um das Teil eintragen zu lassen?
>Nehmen wir mal an ich hätte die Box heute Abend verbaut, dann könnte ich sie ja frühestens am Dienstag eintragen lassen...oder haben TÜV und Konsorten auch Samstags geöffnet?
>Wie sieht die Rechtslage aus?
>;-))
>Gruß Martin
ich weiss es nicht genau aber ich GLAUBE das deine betriebserlaubniss nun erloschen ist, die ausrede gilt glaube ich nicht, außer du hast einen Termin am Dienstag, dann geht das, wenn du aber keinen zettel hast wo drauf steht wann dein termin bei irgend einem tüv abnahme ding ist, dann geht das glaube ich nicht.
PS: In heilbronn soll irgendwo n TÜV auch samstags offen haben
Mfg
michael
re: Leistungssteigerung und Eintragung - Frist?
Verfasst: Do 08.04.04 21:17
von ginsel206
Hallo,
es ist ganz einfach. Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt sobald an dem Fahrzeug ein Teil verändert wird. Genau genommen, reicht es demnach schon aus eine falsche Nebelschlussleuchte, etc, einzubauen und es drohen dann direkt auch noch Punkte, wenn man damit angehalten wird.
Also legal so rein gesetzlich müßtest Du Dein Fahrzeug nun auf nen Hänger tun damit zum TÜV gurgen und dürftest dann erst mit TÜV Abnahme wieder fahren. Die Eintragung selber kann soweit ich weiß schon noch ein paar Tage hingezogen werden :-)
Viel Spaß beim TÜV....
gunnar
re: Leistungssteigerung und Eintragung - Frist?
Verfasst: Fr 09.04.04 01:53
von Danny_406
wie schauts denn mit ner probefahrt aus? ich meine... es gibt teile wie eine p-box.. die kann man testen.... die produktbeschreibung sagt da in dem fall nix übers produkt aus.
währe der legale weg etwa so:?
box bestellen zur probe > einbauen > auto auf hänger und zum tüv > eintragung machen > tüv gibt ok und nimmt geld > 1 tag fahren und feststellen das der wagen mit box 14 ltr. schluckt > box ausbauen und fahrzeug wieder zum tüv(mit hänger) > eintragung löschen da die leistung net mehr stümmt > bezahlen und nach hause fahren.
so, und nun das ganze mit allen box herstellern bis man sein wunschprodukt gefunden hat. ach ja, wischen drin immer wieder ne vertragsänderung bei der versicherung machen..... bis die ein rausschmeißen weil man da immer die telefone belegt....
na dann viel spass beim tüv(teln)
frohes eierfest wünsch ich allen...
gruß danny
>Hallo,
>es ist ganz einfach. Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt sobald an dem Fahrzeug ein Teil verändert wird. Genau genommen, reicht es demnach schon aus eine falsche Nebelschlussleuchte, etc, einzubauen und es drohen dann direkt auch noch Punkte, wenn man damit angehalten wird.
>Also legal so rein gesetzlich müßtest Du Dein Fahrzeug nun auf nen Hänger tun damit zum TÜV gurgen und dürftest dann erst mit TÜV Abnahme wieder fahren. Die Eintragung selber kann soweit ich weiß schon noch ein paar Tage hingezogen werden :-)
>Viel Spaß beim TÜV....
>gunnar
re: Leistungssteigerung und Eintragung - Frist?
Verfasst: Fr 09.04.04 09:08
von torsten
hallo,
mit dem Auto auf dem Hänger ist völliger Blödsinn. Bau das Teil ein, teste es und fahr zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim TÜV vorbei. Alles andere ist völliger Quatsch...
torsten
re: Leistungssteigerung und Eintragung - Frist?
Verfasst: Fr 09.04.04 09:17
von Axel
Hallo Danny,
ich würde die Finger von solchen Boxen lassen, in der Regel bringen die nicht
viel. Im unteren und mittleren Drehzahlbereich ist mehr Leistung spürbar, danach Serie. Richtig Spaß macht eigentlich nur ein vernünftiges Chiptuning.
Gruß
Axel
re: Leistungssteigerung und Eintragung - Frist?
Verfasst: Fr 09.04.04 13:13
von volker206
Hallo Martin,
mein Tüv hat z.B. jeden Samstag auf, macht aber nur Hauptuntersuchungen und die AU, aber keine Abnahmen. Du solltest dich beim Tüv erkundigen, wie das in so einem Fall normalerweise läuft. Normalerweise müßte man zum nächstmöglichen temrin zum Tüv.
Gruß Volker206