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Neues Auto da, Altes noch nicht weg - was nun?
Verfasst: Do 22.04.04 17:23
von HabeKeinenBenutzernamen
Hallo,
ich habe einen neuen 206.
Meinen Alten habe ich nun zum Verkauf angeboten.
Da ich für den Alten eine Zulassung (bei Probefahrten) benötige, steht derzeit der Neue in der Garage (nicht angemeldet) und ich fahre den Alten.
Welche Möglichkeiten habe ich, dass ich den Alten abmelde und den Neuen anmelde, aber trotzdem Probefahren mit dem Alten unternehmen kann !?
Außerdem stellt sich die Frage der Versicherung - nach Abmeldung wäre der Alte nicht versichert - was ist, wenn während der Probefahrt ein Unfall passiert?
Vielen Dank im Voraus
für eure Antworten - ich hoffe, dass ich den Neuen bald endlich fahren kann :?
Probefahrt
Verfasst: Do 22.04.04 18:36
von Uwe
Wenn du das alte Auto abmeldest darfst du auf KEINEN Fall damit eine Probefahrt machen, Fahren ohne ZUlassung, ohne Versicherungsschutz etc.
Wenn du das neue Auto beim Händler gekauft hast, frag doch diesen Händler ob er dir nicht für eine Probefahrt mit dem alten rote Nummernschilder leihen kann. Der hat nämlich welche.
Ansonsten Fahrt nur auf Privatgelände erlaubt.
der Uwe
Verfasst: Do 22.04.04 18:41
von Waldfee106
Es gibt die Möglichkeit der Versicherungsübernahme .... das heißt, der Wagen (alt) ist noch eine Woche oder 2 versichert, wenn Du Wagen (neu) schon fährst.
So etwas hat mir meine Versicherung schon angeboten (Debeka) und ich bin damit gut gefahren (im wahrsten Sinne des Wortes *gg*) ... ob das nun bei allen Versicherungen so ist, kann ich nicht sagen. Diese Versicherung bietet das bei Fahrzeugwechsel immer an 8)
Für Probefahrten hole Dir ein Kurzzeitkennzeichen oder nen rotes aus einer Werkstatt Deines Vertrauens (wenn die Dich kennen, machen die es bestimmt)
Nur niemals ohne Zulassung fahren - Du wirst wenn was passiert, NIE WIEDER DEINES LEBENS FROH

Verfasst: Do 22.04.04 18:49
von MadMaxII
wenn du schon ein paar käufer an der hand hast und es nur noch an der probefahrt scheitert, die irgendwann demnächst gemacht werden soll, dann würde ich das neue auto anmelden und den alten noch angemeldet lassen. kfz-versicherungen tolerieren in der regel ne überschneidung von ca. 2 wochen. einige berechnen dir für den genannten zeitraum dann für jedes fahrzeug den beitrag mit deinem aktuellen schadensfreiheitsrabatt. die meisten berechnen nur ein fahrzeug, da es sehr oft bei fz-wechseln zu solchen zeitlichen verschiebungen kommen kann. in beiden fällen kannst meiner meinung nach gut damit leben.
länger als 2 wochen würde ich allerdings nicht doppelt fahren, da es sonst dazu kommen kann, daß sie dir den neuen als zusätzliches fahrzeug(zweitwagenregelung mit 140 %) einstufen. das wäre an und für sich ja nicht weiter schlimm bei nur 2 wochen. allerdings berechnen dann nahezu alle gesellschaften einen kurzzeittarif, d.h. du fährst z.b. 3 wochen, musst aber 2 monate bezahlen.
gruß
max