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Geld von der Versicherung
Verfasst: Mi 02.06.04 18:57
von gibschub
Hi,
wie schnell zahlt die versicherung nach einem radiodiebstahl? denke mir mal, dass sie sich zeit lassen werden.
Die Frage ist doch eher zahlt sie überhaupt ^^
Verfasst: Mi 02.06.04 19:03
von DerAusgrenzer
Also ein Kumpel von meinem Schwager meinte ich bräuchte eine neues Seitenteil und ist mir reingefahren. Nach 2 Wochen war die Kohle da.
Gruß Thorsten
PS: Warst Du eigentlich in Schweinfurt ???
Verfasst: Mi 02.06.04 19:07
von Sordey307
teilweise kommt es auch sehr auf die Versicherung drauf an. Teure Vers. zahlen teilweise schneller als die ganz günstigen!
Kenne es nur von Haftpflichtschäden als Geschädigter:
die Allianz zahlt SEHR schnell (deshalb wohl die Schweine-Prämie :lol: )
die HUK lässt sich doch gerne etwas Zeit (deshalb wohl so günstig :lol: )
Verfasst: Mi 02.06.04 19:29
von madmat
man kann sagen die zeitdauer des geldeingangs ist eine umgekehrte funktion der prämienhöhe....dann aber noch über die art der funktion streiten...ich würde nicht mal linearität unterstellen wollen...
ca 4. Wochen
Verfasst: Mi 02.06.04 19:47
von bo22
Hallo!
Mir wurde vor ca 3 Monat auch das Radio geklaut! Und die Versicherung wartet ca 4 Wochen ab und dann fragt sie bei der Polizei noch mal nach? Und dann bekommst du nicht den vollen Preis wieder, sie gehen dann nach Schwacke, falls es die was sagt es kommt den immer auf das allter des Radios an! Bei mir war so, ich habe 200€ bezahlt allter ca. 2Monate! Und habe dann 160€ bekommen! Aber wenn ich mir ein neues kaufe dann bekommen ich die Mvst, wieder!
:roll:
Verfasst: Mi 02.06.04 21:03
von Axel406Coupe
Hi,
bei Diebstahl des ganzen Autos oder Teilen davon gilt gemäß den Versicherungsbedingungen der Grundsatz, dass Du das Auto (oder das davon gestohlene Teil) erst nach Monatsfrist ersetzt bekommst. Versicherungen bedingen sich dadurch aus, dass die gestohlene "Ware" ja in dieser Zeit wieder aufgefunden werden könnte. Dann mußt Du sie sogar zurücknehmen!!! Das ist auch ein kleiner Schutz der Versicherungen vor fingierten Diebstählen. Es liegt aber im Ermessen der (Teilkasko-) Versicherung, wie diese das je nach gestohlenem Teil (ganzes Auto oder eben nur ein Teil davon) auslegt.
Gruss Axel
kommt auf die versicherung drauf an PROVINZIAL WERBUNG ,)
Verfasst: Mi 02.06.04 21:04
von funkykowal
ich habe am donnerstag unterlagen abgegeben, am freitag haben sie mich angerufen und am samstag hatte ich den verrechungscheck im briefkasten
noch fragen?
und ich war mal bei der huk versichert! fazit: NIE WIEDER!!!
Vorgabe
Verfasst: Mi 02.06.04 21:13
von Pat_306XSHDI
Hi!
In den 90ern war es auf jeden Fall mal so, daß es eine Vorgabe von der Bundesanstalt f. Versicherungswesen gibt, und zwar eine Frist von bis zu 6 Wochen, in der ein Schadensfall reguliert sein sollte.
Hatte auch mal nen Fall, wo sich die Versicherung nach 6 Wochen noch nicht gemuchst hatte. Hab dann angemahnt und mitm BA f. Versicherungswesen gedroht. Mein Geld hatte ich dann auch innerhalb der von mir gesetzten Nachfrist.
Also 6 Wochen nach Schadensmeldung anmahnen, dann solltest Dus bis 8 Wochen nach Meldung haben.
Gruß,
Patrick
Verfasst: Do 03.06.04 02:07
von TrapJaw
Sers,
Und wie sieht das aus bei nem gutachten !?
hatte nen unfall, will mir nen neues auddo holen, hab auch alles schon erledigt nu brauch ich noch den bescheid vom gutachter wieviel ich fuer mein altes baby noch bekomme nu is scho eine woche rum ! NORMAL !? ...
MfG Mike