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Leasing Fahrzeug und eintragung wie? HILFE
Verfasst: Di 26.02.08 21:52
von Vacci
Hi also hab folgendes Problem. Hab mir einen Rüffer ESD gekauft und nun festgestellt das er nur ein Teilegutachten hatt. Also eintragen. Nur is mein 206 ein Leasingfahrzeug und habe somit nicht alle Papiere. Nun meine Frage was brauch ich für Papiere? Muss ich zum Pug Händler und mir die Papiere holen oder wie läufts das genau ab. Schonmal vielen dank.
Re: Leasing Fahrzeug und eintragung wie? HILFE
Verfasst: Di 26.02.08 21:59
von Vollgastauglich
wenn du ein teilegutachten in verbindung zu dem entsprechenden fzg. hast isses garkein problem!
da brauchst du nur den schein, bzw. das moderne ponton dazu. die abnhame erfolgt dann nach §19.3 - d.h. es wird lediglich ein ordnungsgemässer anbau bestätigt. dies ist nicht zwingend einzutragen, sondern reicht, wenn der tüv schrieb bei den papieren mitgeführt wird.
isses ein allgemeines, oder materialgutachten, dass eine eintragung nach §19.4 ode §21 fordert, dann wirds schwieriger. dann brauchts du zur eintragung, die dann zwingend vorgeschrieben ist beide zulassungs-teile!
gruß martin
Re: Leasing Fahrzeug und eintragung wie? HILFE
Verfasst: Di 26.02.08 22:01
von Aron
Vacci hat geschrieben:Hi also hab folgendes Problem. Hab mir einen Rüffer ESD gekauft und nun festgestellt das er nur ein Teilegutachten hatt. Also eintragen. Nur is mein 206 ein Leasingfahrzeug und habe somit nicht alle Papiere. Nun meine Frage was brauch ich für Papiere? Muss ich zum Pug Händler und mir die Papiere holen oder wie läufts das genau ab. Schonmal vielen dank.
Moin,
Du rufst bei der Bank an, über welche Du das fahrzeug finanziert hast (der Vertrag läuft ja über eine Bank) und sagst das Du was eintragen möchtest, dann musst denen noch sagen welches Landratsamt und die schicken den hin.
Aber schau erstmal ob das Gutachten nach §19 stattfindet, lass es kurzerhand erstmal eintragen, dann erfährst auch ob das zwangsweise in die Papiere eingetragen werden muss oder ob dieser Tüv Zettel ausreicht.
Mit erstmal eintragen meinte ich den Zettel, womit man es dann beim LRA eintragen lassen kann/muss, die Zusatzbescheinigung zur BE.
Und ich sehe, ich war zu langsam.

Re: Leasing Fahrzeug und eintragung wie? HILFE
Verfasst: Di 26.02.08 22:42
von Vacci
hallo erstmal vielen dank für die schnelle antwort. Also im teilegutachten steht vollgendes.: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs.3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt wurde und bestätigt wurde. Also brauch ich nur den Schein den ich eh schon habe. Hab ich das richtig verstanden?
Re: Leasing Fahrzeug und eintragung wie? HILFE
Verfasst: Mi 27.02.08 09:33
von silly666
Wenn Dein genauer Fahrzeugtyp im Gutachten steht, und Du den Schrieb von Tüv/dekra hast, reicht das mein ich.
Da müsste im Gutachten dann sowas stehen wie: Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich aber Nachgestellt...bei nächster Befassung mit den Papieren...
oder so.
Zu deutsch: Eintragen, wenn neuer Schein oder sonstige Veränderung, bis dahin Tüv-Schrieb mitführen.
Re: Leasing Fahrzeug und eintragung wie? HILFE
Verfasst: Mi 27.02.08 10:15
von 106er
Vorsicht Vorsicht! Bei Leasingverträgen kann man nach ablauf der Leasingzeit richtig auf die Schnauze fallen wenn man seit auto zurückgibt! Du Musst das Auto in deinem Optisch und Technisch einwandfreien orginalzustand zurückgeben, sprich so wie du ihn gekauft hast! Wenn dem Händler dein Umbau nicht gefällt musst du alles zurückrüsten, ggf auch ausgeschnittene stoßstangen erneuern, Fahrwerk Rückrüsten! Sowas immer Vorher mit dem Händler absprechen (weil der das Fahrzeug nachher zurücknehmen muss! Die Bank nimmt das Auto nicht zurück!!) wnen du das Fahrzeug schon getunt gekauft hast ist das was anderes!
Greetz Sebastian
Re: Leasing Fahrzeug und eintragung wie? HILFE
Verfasst: Mi 27.02.08 11:45
von silly666
Er will den Wagen ja behalten.
Und wenn man die Stoßstange nicht ausschneidet, kann man ja den alten Topf einfach wieder drunter hängen.
Re: Leasing Fahrzeug und eintragung wie? HILFE
Verfasst: Fr 29.02.08 13:44
von pug-power
Also ich bin da genau der selben Meinung wie "106er".
Leasing ist ja eine Vermietung/Verpachtung gegen Entgelt. Sprich, der Wagen gehört dir nicht. Zu allererst würde ich bei der Leasinggesellschaft nachfragen, ob eine Umrüstung zugelassen ist. Dann kannst du dir auch über die Leasinggesellschaft den Brief besorgen, falls du den brauchen solltest.
I.d.R. reicht für eine Eintragung der Schein aus. Genauso hier, der Rüffer ESD (haben den gleichen unter meinem 206er) kann ohne Probleme eingetragen werden. Du erhältst dann von DEKRA, TÜV oder KÜS eine Bestätigung des ordnungsgem. Anbaus sowie dass die Schallgrenzen eingehalten werden. Damit dann ab zum LRA und dort kannst dir die Sachen in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Brief wirst du hierfür nicht brauchen.
ABER: Zu allererst solltest du bei deiner Leasinggesellschaft anfragen, ob die dem Anbau zustimmen. Das ist für dich jetzt erstmal das Wichtigste.