Frage zur Garantie bei Defekt an der Doppelschwungmasse

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Rallyemichl
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Frage zur Garantie bei Defekt an der Doppelschwungmasse

Beitrag von Rallyemichl » Sa 24.01.09 17:24

hallo,

hab mal folgendes Problem: 2006 ist bei meinem 307 Hdi 110 FAP auf garantie die Doppel-
schwungmasse getauscht worden. Die Garantieansprüche sind im August 2008 ausgelaufen.

Wenn der defekt mit der Doppelschwungmasse erneut auftritt, bestehen dann erneut Garantie-
ansprüche oder anders wielange hat man Garantie auf ne durchgeführte Reparatur.

Danke Euch im voraus !

Rallyemichl

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Martin
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Re: Frage zur Garantie bei Defekt an der Doppelschwungmasse

Beitrag von Martin » Sa 24.01.09 17:40

Rallyemichl hat geschrieben: hab mal folgendes Problem: 2006 ist bei meinem 307 Hdi 110 FAP auf garantie die Doppel-
schwungmasse getauscht worden. Die Garantieansprüche sind im August 2008 ausgelaufen.
Wenn der defekt mit der Doppelschwungmasse erneut auftritt, bestehen dann erneut Garantieansprüche oder anders wielange hat man Garantie auf ne durchgeführte Reparatur.
Hallo,

Erstzulassung :?:
Eventuelle Garantieverlängerung bis zu welchem Datum :?:
Gesamtkilometer :?:
Kilometer seit Reparatur bis Wiederauftritt :?:
Gibt es Lücken im Serviceheft :?:

Garantieansprüche auf die Reparatur gibt es rechtlich nicht, da bereits vor über 2 Jahren repariert wurde...


Gruß Martin
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Rallyemichl
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Re: Frage zur Garantie bei Defekt an der Doppelschwungmasse

Beitrag von Rallyemichl » So 25.01.09 11:28

Moin,

okay dachte das gibt generell nen Zeitpunkk der >ab Rep. beginnt <

also:
Erstzulassung 29.07.2003
Garantieverlängerung: bis 31.07.2008
Kilometer seit Reparatzur: z.zt. ca 70 000 km
keine Lücken im Serviceheft: alle Inspektionen bei Peugeotvertragswerkstätten.

Danke

Rallyemichl

PEJOT

Re: Frage zur Garantie bei Defekt an der Doppelschwungmasse

Beitrag von PEJOT » So 25.01.09 18:19

Moin,

ich glaube, dein Problem existiert nicht mehr. Wenn bei deinem Fahrzeug das Zwei-Massen-Schwungrad erneuert wurde, dann wurde höstwarscheinlich beim Wechsel einfach ein einfaches Schwungrad eingebaut. Der Reparatursatz für dein Fahrzeug beinhaltet kein Zwei-Massen-Schwungrad mehr sondern ein einfaches.
Gruß
Jürgen

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Re: Frage zur Garantie bei Defekt an der Doppelschwungmasse

Beitrag von Aron » So 25.01.09 18:23

rs4rot hat geschrieben:Der Reparatursatz für dein Fahrzeug beinhaltet kein Zwei-Massen-Schwungrad mehr sondern ein einfaches.
Aber erst seit ende letzten Jahres, davor gabs eine ZMS Generation nach der nächsten.

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