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Re: Albert.veit2012

Verfasst: Sa 26.10.13 10:03
von obelix
freeeak hat geschrieben:aber sowas von mein ernst...
ausserdem hat er mich negativ bewertet weil ich ihm keine chance gelassen hab die klappe abzuholen. hallo??3 wochen??


jetzt habe ich ihm den antrag zum transaktionsabbruch geschickt. meldet er sich nicht oder stimmt zu ist die sache ja geritzt.
was mach ich wenn er nicht zustimmt und dann irgendwann mal angeschissen kommt?
reicht mir da die email in der er sagt das er sie nimmer haben will?
du hast den doch bei ebay gemeldet, dann sollen die den negativen rausnehmen...
ausserdem kannst ja nen kommntar dazu in der bewertungsübersicht schreiben.

gruss

obelix

Re: Albert.veit2012

Verfasst: Sa 26.10.13 10:10
von freeeak
das ich nen kommentar schreiben kann wusste ich.
aber das ebay die bewertung löschen kann?klasse-muss ich doch gleich mal nachschauen

Re: Albert.veit2012

Verfasst: Sa 26.10.13 11:58
von InformatiX
du musst die negative bewertung an ebay melden.. wenn du glück hast und jmd. in der "tollen firma" reagiert und (ganz wichtig!) dich versteht, ist die negative bewertung vergangenheit...

wegen nem 1eu artikel wird eh kein richter irgendwas machen... aber aufheben würd ich alle mails zum thema eh. man kann nie wissen :D

so leute sind der grund wieso ich sachen die ned mind. 50eu wert sind, lieber im bekanntenkreis verschenk, wegwerf oder bei ebay-kleinanzeigen anbiete... keine diskussionen, festpreis... und gut is