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Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Mo 05.01.09 08:05
von chris106
Hallo,

weiß jemand was ich in die Artikelbeschreibung reinsetzten muß, um einen Beifahrerairbag bei Ebay zu verkaufen?
Ebay schmeißt immer mein Angebot raus, weil ich was über die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs schreiben muß.
Habe schon geschrieben, daß nur Fachpersonal einbauen darf, sonst kann ABE erlischen.
Was noch?

Danke

Gruß Chris

Re: Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Do 08.01.09 12:47
von Vollgastauglich
airbags ist in deutschland glaub schwierig ...

der versand von explosivem gefahrgut macht wohl probleme. könnte auch sein, dass der sprengstoffanteil für das angebot selbst eine rolle spielt!

ich weiss ned, was ebay davon hält - vielleicht ist das das problem!?

gruß martin

Re: Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Do 08.01.09 19:24
von obelix
Vollgastauglich hat geschrieben:airbags ist in deutschland glaub schwierig ...

der versand von explosivem gefahrgut macht wohl probleme. könnte auch sein, dass der sprengstoffanteil für das angebot selbst eine rolle spielt!

ich weiss ned, was ebay davon hält - vielleicht ist das das problem!?

gruß martin
hmm...
irgendwie werden die ja auch vom werk an die werkstätten verschickt:-)
gehen muss es also, ist die frage wie...

ich denke mal, es müsste ne verpckung sein, die sicherstellt, dass da keine statischen aufladungen enstehen können, die u.u. den airbag zum explodieren bringen können.
das kann man aber sicher beim transporteur erfragen.

evtl. muss man auch ne freigabe für solche sendungen haben.

gruss

obelix

Re: Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Do 08.01.09 19:27
von obelix
eikucke da, sogar hierzu weiss wikipedia was:

Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, z.B. im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.

gruss

obelix

Re: Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Do 08.01.09 22:32
von vulkanus
Naja, also wenn schon, dann solltest auch die restlichen Rechtsvorschriften reinkopieren...
wikipedia hat geschrieben:Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter der einschlägige rechtliche Regelungen wie Sprengstoffgesetz (Deutschland), Pyrotechnikgesetz (Österreich), Sprengstoffgesetz (Schweiz): Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Arbeitnehmern ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags, z. B. im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, z.B. im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.

Re: Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Fr 09.01.09 01:37
von obelix
vulkanus hat geschrieben:Naja, also wenn schon, dann solltest auch die restlichen Rechtsvorschriften reinkopieren...
naja, es ging ja um den versand und mögliche probleme damit. und da ist das was ich kopiergepastet hab das relevante.

gruss

obelix

Re: Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Fr 09.01.09 17:40
von vulkanus
Stimmt eigentlich. Aber praktisch gesehen darf er den Airbag noch nicht einmal verkaufen, also stellt sich die Frage nach dem Versand gar nicht erst.

Re: Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Sa 10.01.09 19:37
von Mr. Mitchell
Lau einem telefonat mit einem Ebaymenschen, war dessen Aussage an mich das man generell keine Funktionstüchtigen Airbags bei Ebay verkaufen darf.

Es gibt zwar ab und an mal welche aber die prüfen das recht genau

Re: Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Sa 17.01.09 18:13
von XenonShock
Also da sist Unsinn. Wenn du den Airback eingebaut mit Lenkrad Verkauft darf man den auf ebay Verkaufen. Zum Verschicken naja es ist gefahrengut wie schon beschrieben. Aber wenn du es gut gepolstert verpackst und so das keine Statische Ladung ran kommt kansnte das so verschicken. hab ich auch schon oft und noch nix passiert.

Re: Was schreiben um Airbag zu verkaufen

Verfasst: Sa 17.01.09 18:33
von obelix
Flowmaxx hat geschrieben:Also da sist Unsinn. Wenn du den Airback eingebaut mit Lenkrad Verkauft darf man den auf ebay Verkaufen. Zum Verschicken naja es ist gefahrengut wie schon beschrieben. Aber wenn du es gut gepolstert verpackst und so das keine Statische Ladung ran kommt kansnte das so verschicken. hab ich auch schon oft und noch nix passiert.
dass du das schon oft getan hast und dass nix passiert ist heisst doch eigentlich gar nix, ausser dass du glück hattest.-)
ich seh täglich, was alles beim paketversand passieren kann. und immer heisst es: "so haben wir das scho immer veschickt und es ist nie was schiefgegangen"

überleg mal - so ein airbag ist ein mit sprengstoff aufgeblasenes luftkissen das eine höllische kraft entwickelt beim auffalten. deswegen müssen die dinger ja in speziellen kisten verschickt werden, die eben eine solche explosion aushalten. mit folie, styropor und nem normalen karton hast du null chance, wenn dir das ding hochgeht.

das dumme ist, wenn mal was passiert hast du richtig ärger an der backe, denn die berufsgenossenschaft des verletzten oder gar verstümmelten paketfahrers wird ganz sicher bei dir anklopfen. selbst wenn du ne holzkiste zusammenzimmerst hast du damit immer noch nicht die sicherheit, denn für solche behältnisse musst du eine zertifizierung haben, bzw. das behältnis muss zertifiziert sein.

das nächste ist, dass eigentlich alle paketdienste solche güter vom transport ausschliessen. klar - die wissen ned, was in dem karton ist, aber wenn dann mal so ein teil hochgeht kannst du dich warm anziehen:-) die machen dich arm, da kennen die nix.

ich wäre da scho vorsichtig udn würde solche dinge nur gegen abholung verdealen oder dass der käufer sich um ne externe abholung kümmert, dann ist du zumindest gegenüber dem paketdienst nimmer so sehr engreifbar.

gruss

obelix